Übernahme eines Festnetz-Vertrags

In welchen Fällen die Vertragsübernahme eines Festnetz-Anschlusses möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Geschätzte Lesedauer: ca. 3 Minuten
Zuletzt aktualisiert: 04.09.2026

Bedingungen für eine Vertragsübernahme

Ein bestehender Festnetz-Vertrag kann von Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern, Getrenntlebenden, Geschiedenen und Erben übernommen werden. Informationen zum Vorgehen im Erbfall erhalten Sie in unserer FAQ zur Vertragsübernahme im Todesfall.

Bei einer Vertragsübernahme werden neben dem Anschluss folgende Leistungen und Inhalte auf den neuen Vertragspartner übertragen: 

  • E-Mail-Adressen (@t-online.de und @magenta.de) inkl. Postfach
  • Inklusivnutzer
  • Mietgeräte
  • Buchungskonto
  • Einzelverbindungsnachweise
  • MagentaCLOUD samt CLOUD-Inhalten

Voraussetzung ist, dass der bisherige Vertragspartner das Nutzungsrecht an den Rufnummern aufgibt. Dies gilt nicht, wenn der neue Vertragspartner erbberechtigt ist.

Sollte keiner dieser Fälle auf Sie zutreffen, ist eine Übernahme des Vertrags nicht möglich.

Vertragsübernahme durch zukünftigen Vertragspartner

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie die Vertragsübernahme über das 
Formular zur Änderung der Vertragspartnerdaten beauftragen. Laden Sie dafür einen passenden Nachweis hoch:

  • Erweiterte Meldebescheinigung
  • Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Meldebescheinigung oder Anmeldebescheinigung
  • Sterbeurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister

Wenn bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften eine Person aus dem Vertrag ausscheidet oder der Vertrag auf die andere Person übertragen werden soll, benötigen wir zusätzlich die Bestätigung der E-Mail-Adresse. Wie das geht, lesen Sie in unserem Ratgeber zur Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse.

Mit der Änderung der Vertragsdaten übernehmen Sie automatisch alle Vertragsinhalte, wie z. B.:

  • Tarife
  • Mietgeräte
  • Zubuchoptionen
  • Buchungskonto inkl. offener Rechnungen 

Auf Wunsch können Sie ein neues Buchungskonto erhalten (Angabe erfolgt im Formular). In diesem Fall zahlt der bisherige Vertragspartner die offenen Rechnungen bis zum Tag der Übernahme. Zudem erhalten Sie bei einer Übernahme neue Zugangsdaten.

Aufgabe Nutzungsrecht des bisherigen Vertragspartners

Der bisherige Vertragspartner muss das Nutzungsrecht an den Rufnummern aufgeben. Hierfür ist das Formular zur Aufgabe des Nutzungsrechts an Rufnummern zu nutzen. Im Zuge der Änderung wird der InfoService gelöscht und die Erstellung von Einzelverbindungsnachweisen beendet.

Sofern der bisherige Vertragspartner die E-Mail-Adresse (@t-online.de oder @magenta.de) weiternutzen oder löschen möchte, kann dies über unser Formular zur Übertragung, Löschung der E-Mail-Adresse/Postfach beauftragt werden.

Wenn vorhandene E-Mails im Postfach beibehalten werden sollen, schauen Sie in unsere Anleitung zur Sicherung Ihrer E-Mails.

Übernahme von Rufnummern

Wenn Sie Ihren bisher geschäftlich genutzten Anschluss (z. B. im Homeoffice) privat weiterführen möchten oder in den vergangenen 12 Monaten mit dem bisherigen Vertragspartner in einem gemeinsamen Haushalt, z. B. in einer Wohngemeinschaft, gelebt haben, können Sie die Rufnummern und Dienste mit einem neuen Vertrag übernehmen. Voraussetzung ist, dass die Anschrift unverändert bleibt.

Wenn Sie Rufnummern mit einem neuen Vertrag übernehmen möchten, können Sie dies über unser Formular Auftrag zur Rufnummernübernahme beantragen. Dafür benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Das Formular zur Aufgabe des Nutzungsrechts an Rufnummern, mit dem der bisherige Vertragspartner auf sein Nutzungsrecht an den Rufnummern verzichtet.
  • Eine Meldebescheinigung, die belegt, dass Sie mindestens 12 Monate im selben Haushalt mit dem bisherigen Vertragspartner gelebt haben.

Mit der Rufnummernübernahme können Sie auch vorhandene Mietgeräte, Dienste und Optionen wie z. B. E-Mail-Adressen (@t-online.de und @magenta.de) übernehmen. Klicken Sie dies einfach in dem Formular an. Voraussetzung dafür ist, dass der bisherige Vertragspartner sein Nutzungsrecht an diesen Leistungen ebenfalls aufgibt.

Im Falle einer Kündigung dieser Dienste informieren wir den bisherigen Vertragspartner automatisch. Nach der Kündigung des Anschlusses kann der bisherige Vertragspartner auch die E-Mail-Adresse umstellen und behalten sowie die MagentaCLOUD weiternutzen.