Ein bestehender Festnetz-Vertrag kann von Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern, Getrenntlebenden, Geschiedenen und Erben übernommen werden. Informationen zum Vorgehen im Erbfall erhalten Sie in unserer FAQ zur Vertragsübernahme im Todesfall.
Bei einer Vertragsübernahme werden neben dem Anschluss folgende Leistungen und Inhalte auf den neuen Vertragspartner übertragen:
- E-Mail-Adressen (@t-online.de und @magenta.de) inkl. Postfach
- Inklusivnutzer
- Mietgeräte
- Buchungskonto
- Einzelverbindungsnachweise
- MagentaCLOUD samt CLOUD-Inhalten
Voraussetzung ist, dass der bisherige Vertragspartner das Nutzungsrecht an den Rufnummern aufgibt. Dies gilt nicht, wenn der neue Vertragspartner erbberechtigt ist.
Sollte keiner dieser Fälle auf Sie zutreffen, ist eine Übernahme des Vertrags nicht möglich.