Der Vertrag wird ohne Änderungen fortgeführt. Aus diesem Grund müssen alle zu diesem Vertrag bestehenden Zugangsdaten zum Kundencenter und Internet-Zugang (Telekom Login) vom bisherigen Vertragspartner übergeben werden. Dies ist nur relevant, wenn bisheriger und zukünftiger Vertragspartner nicht dieselbe Person ist.
Bisheriger Vertragspartner: Die persönlichen Daten des bisherigen Vertragspartners, die im Kundencenter hinterlegt sind (z. B. Mail-Konten, Mitbenutzer EVN/EVÜ) stehen dem zukünftigen Vertragspartner zur Verfügung, sofern diese nicht gelöscht wurden.
Zukünftiger Vertragspartner: Der zukünftige Vertragspartner übernimmt die Daten des Internet-Zugangs inkl. Kennungen für das Kundencenter des bisherigen Vertragspartners. Der zukünftige Vertragspartner sollte zur eigenen Sicherheit die Kennwörter über das Kundencenter ändern.