Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, in Trennung Lebende, Geschiedene und Erben können einen bestehenden Festnetz-Vertrag übernehmen. Informationen wie Sie in einem Erbfall vorgehen, finden Sie in unserer FAQ zur Vertragsübernahme im Todesfall.
Bei einer Vertragsübernahme werden zusätzlich zu dem Anschluss folgende Inhalte auf den neuen Vertragspartner übertragen:
- E-Mail-Adresse (@t-online.de und @magenta.de) samt Postfach
- Inklusivnutzer
- Mietgeräte
- Buchungskonto
- Einzelverbindungsnachweise
- MagentaCLOUD samt CLOUD-Inhalten
Es ist erforderlich, dass der bisherige Vertragspartner sein Nutzungsrecht an Rufnummern aufgibt, außer der neue Vertragspartner ist ein Erbe.
Wenn Sie die letzten 12 Monate mit dem bisherigen Vertragspartner in einem gemeinsamen Haushalt z. B. in einer Wohngemeinschaft gelebt haben, können Sie die Rufnummern und Dienste mit einem neuen Vertrag übernehmen. Vorausgesetzt, die Adresse bleibt gleich.
Sollte keiner der genannten Fälle auf Sie zutreffen, ist eine Übernahme des Vertrags nicht möglich.