Ein bestehender Festnetz-Vertrag kann von Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern, Getrenntlebenden, Geschiedenen und Erben übernommen werden. Informationen zum Vorgehen im Erbfall erhalten Sie in unserer FAQ zur Vertragsübernahme im Todesfall.
Bei einer Vertragsübernahme werden neben dem Anschluss folgende Leistungen und Inhalte auf den neuen Vertragspartner übertragen:
- E-Mail-Adressen (@t-online.de und @magenta.de) inkl. Postfach
- Inklusivnutzer
- Mietgeräte
- Buchungskonto
- Einzelverbindungsnachweise
- MagentaCLOUD samt CLOUD-Inhalten
Voraussetzung ist, dass der bisherige Vertragspartner das Nutzungsrecht an den Rufnummern aufgibt. Dies gilt nicht, wenn der neue Vertragspartner erbberechtigt ist.
Wenn Sie in den vergangenen 12 Monaten mit dem bisherigen Vertragspartner in einem gemeinsamen Haushalt, beispielsweise in einer Wohngemeinschaft, gelebt haben, können Sie die Rufnummern und Dienste mit einem neuen Vertrag übernehmen. Vorausgesetzt, die Adresse bleibt gleich.
Sollte keiner dieser Fälle auf Sie zutreffen, ist eine Übernahme des Vertrags nicht möglich.