Übernahme eines Festnetz-Vertrags

In welchen Fällen die Vertragsübernahme eines Festnetz-Anschlusses möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

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Zuletzt aktualisiert: 12.03.2026

Bedingungen für eine Vertragsübernahme

Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, in Trennung Lebende, Geschiedene und Erben können einen bestehenden Festnetz-Vertrag übernehmen. Informationen wie Sie in einem Erbfall vorgehen, finden Sie in unserer FAQ zur Vertragsübernahme im Todesfall.

Bei einer Vertragsübernahme werden zusätzlich zu dem Anschluss folgende Inhalte auf den neuen Vertragspartner übertragen: 

  • E-Mail-Adresse (@t-online.de und @magenta.de) samt Postfach
  • Inklusivnutzer
  • Mietgeräte
  • Buchungskonto
  • Einzelverbindungsnachweise
  • MagentaCLOUD samt CLOUD-Inhalten

Es ist erforderlich, dass der bisherige Vertragspartner sein Nutzungsrecht an Rufnummern aufgibt, außer der neue Vertragspartner ist ein Erbe.

Wenn Sie die letzten 12 Monate mit dem bisherigen Vertragspartner in einem gemeinsamen Haushalt z. B. in einer Wohngemeinschaft gelebt haben, können Sie die Rufnummern und Dienste mit einem neuen Vertrag übernehmen. Vorausgesetzt, die Adresse bleibt gleich.

Sollte keiner der genannten Fälle auf Sie zutreffen, ist eine Übernahme des Vertrags nicht möglich.

Vertragsübernahme durch zukünftigen Vertragspartner

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie die Übernahme des Vertrags beauftragen. Nutzen Sie dafür unser Formular zur Änderung der Vertragspartnerdaten und laden Sie dort einen entsprechenden Nachweis hoch:

  • Erweiterte Meldebescheinigung
  • Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Melde- bzw. Anmeldebescheinigung

Scheidet bei Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnerschaften ein Vertragspartner aus oder ist eine Übertragung des Vertrags auf den Ehe- oder Lebenspartner gewünscht, z. B. wegen Trennung, benötigen wir die Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse für die Zusendung der Vertragsunterlagen und Rechnungen. Wie das geht, lesen Sie in unserem Ratgeber zur Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse. Zudem erhalten Sie neue Zugangsdaten.

Durch die Änderung der Vertragsdaten übernehmen Sie automatisch das Buchungskonto mit offenen Rechnungsposten sowie alle Vertragsinhalte wie z. B. Tarife oder Mietgeräte. Auf Wunsch können Sie ein neues Buchungskonto erhalten (Angabe erfolgt im Formular). Der bisherige Vertragspartner erhält dann eine Schlussrechnung.

Aufgabe Nutzungsrecht des bisherigen Vertragspartners

Bei Auszug des bisherigen Vertragspartners ist das Nutzungsrecht an den Rufnummern aufzugeben. Hierfür ist das Formular zur Aufgabe des Nutzungsrechts an Rufnummern zu nutzen. Im Zuge der Änderung wird der InfoService gelöscht und die Erstellung von Einzelverbindungsnachweisen wird beendet.

Sofern der bisherige Vertragspartner die E-Mail-Adresse (@t-online oder @magenta.de) weiternutzen oder löschen möchte, kann dies über unser Formular zur Übertragung, Löschung der E-Mail-Adresse/Postfach beauftragt werden.

Wenn Sie die vorhandenen E-Mails im Postfach behalten möchten, schauen Sie in unsere Anleitung zur Sicherung Ihrer E-Mails.

Übernahme von Rufnummern

Wenn Sie die Übernahme von Rufnummern mit einem neuen Vertrag wünschen, können Sie dies über unser Formular Auftrag zur Rufnummernübernahme beauftragen mit folgenden Dokumenten:

Mit der Rufnummernübernahme können Sie vorhandene Mietgeräte, Dienste und Optionen wie z. B. E-Mail-Adressen (@t-online.de und @magenta.de) übernehmen, sofern der bisherige Vertragspartner das Nutzungsrecht dafür ebenfalls aufgibt.

Bei einer Kündigung dieser Dienste informieren wir den bisherigen Vertragspartner automatisch.

Nach der Kündigung kann der bisherige Vertragspartner auch die E-Mail-Adresse behalten sowie die MagentaCLOUD weiternutzen.