Warum ist eine Identifikation für einen Mobilfunk-Vertrag notwendig?

Bei einer Bestellung eines Mobilfunk-Vertrags ist die Angabe personenbezogener Daten notwendig. Die Telekom ist gesetzlich verpflichtet, diese Daten im Vorfeld der Kartenaktivierung zu überprüfen (§ 172 des Telekommunikationsgesetzes). 

Die Daten der auftraggebenden Person müssen mit den Daten des Ausweisdokuments übereinstimmen. Nur wenn es sich um dieselbe Person handelt, darf die Mobilfunk-Karte auf diesen Namen aktiviert werden.