Erfahren Sie, welche Dokumente benötigt werden, wenn eine andere Person Ihre Bestellung im Telekom Shop abholen soll.
Wie teile ich eine Vorsorgevollmacht oder eine gesetzliche Betreuung mit?
Eine gerichtlich angeordnete Betreuung oder eine Vorsorgevollmacht legt fest, in welchem Umfang der Betreuer oder Bevollmächtigte rechtsverbindlich für eine andere Person handeln darf. Wenn eine Betreuung oder Vorsorgevollmacht besteht, können Sie dies, ebenso bei Änderungen oder Aufhebungen, über das Kontaktformular Mitteilung einer Betreuung / Vorsorgevollmacht mitteilen.
Je nach Umfang der Vollmacht wird unterschieden:
Betreuung
Liegt eine gerichtlich angeordnete Betreuung für Vermögensangelegenheiten vor, hängt die Handlungsfähigkeit der betreuten Person vom Umfang der Betreuung ab:
- Mit Einwilligungsvorbehalt ist die betreute Person nur eingeschränkt geschäftsfähig. Verträge sind erst gültig, wenn der Betreuer zustimmt.
- Ohne Einwilligungsvorbehalt bleibt die betreute Person voll geschäftsfähig. Der Betreuer kann jedoch rechtlich wirksame Erklärungen für die betreute Person abgeben, etwa Verträge ändern oder kündigen.
Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht, mit der der Vollmachtgeber eine Person seines Vertrauens berechtigt, rechtsgeschäftlich für ihn zu handeln, für den Fall, dass er selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann.
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