Was mache ich mit einem Vertrag im Todesfall?
Als berechtigte Person können Sie im Todesfall den Vertrag der verstorbenen Person entweder übernehmen oder kündigen. Die Ehepartnerin oder der Ehepartner, die eingetragene Lebenspartnerin oder der Lebenspartner und die Erben können entsprechende Änderungen am Vertrag vornehmen.
Gehören Sie nicht zum genannten Personenkreis, haben jedoch die letzten 12 Monate mit der verstorbenen Person in einem gemeinsamen Haushalt gewohnt, dann können Sie im Rahmen eines neuen Vertrags die bisherige Festnetz-Rufnummer behalten. Bei Mobilfunk-Rufnummern ist dies nicht möglich.
Vertrag übernehmen
Eine Änderung der Vertragspartnerdaten kann online beauftragt werden. Nutzen Sie dafür unser Formular zur Übernahme eines Festnetz-Vertrags bzw. zur Übernahme eines Mobilfunk-Vertrags und halten Sie eines der folgenden Dokumente bereit:
- Sterbeurkunde
- Erbschein
Hinweis: Möchten Sie nicht alle Verträge weiterführen, warten Sie zunächst den Abschluss der Übernahme ab und kündigen anschließend einzelne Verträge.
Vertrag kündigen
Im Todesfall endet ein Festnetz- oder Mobilfunk-Vertrag nicht automatisch, sondern geht nach dem Gesetz auf die erbberechtigte Person über und kann zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Wenn kein Wunsch zur Übernahme besteht, beenden wir den Vertrag auch vorzeitig. Nutzen Sie dafür entweder das Formular zur Kündigung für Mobilfunk-Verträge oder für Festnetz-Verträge und halten Sie eines der folgenden Dokumente bereit:
- Sterbeurkunde
- Erbschein