Kündigung eines Festnetz-Anschlusses im Todesfall

Sie haben einen geliebten Menschen verloren, das tut uns leid.
Sie möchten nun den Anschluss kündigen, wissen aber nicht, wie Sie vorgehen müssen?

Nachfolgende Punkte helfen Ihnen dabei:

  • Welche Dokumente benötige ich?

    Zur Kündigung des Anschlusses benötigen wir eines der folgenden Dokumente:

    • Sterbeurkunde oder
    • Erbschein

    Zusätzlich brauchen wir die Kundennummer, die Rufnummer des Vertrags und das Geburtsdatum des Verstorbenen.

  • Wie kann ich den Anschluss übernehmen, ohne zu kündigen?

    Eine Übernahme des Anschlusses oder der Rufnummern ist möglich. 

    Hier finden Sie die genauen Informationen zur Übernahme des Festnetz-Vertrags

  • Wo kann ich den Anschluss kündigen?

    Den Anschluss können Sie über unser Kontakformular kündigen und dort auch Ihr Dokument hochladen.

    Sie können über das Formular auch gleichzeitig den Mobilfunk-Vertrag kündigen.

  • Was passiert nach der Kündigung?

    Nach der Bearbeitung der Kündigung erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung. Die darauffolgende Schlussrechnung wird Ihnen nach ca. 4 bis 6 Wochen zugeschickt.

  • Wie erhalte ich als Erbe Zugriff auf die E-Mail-Adresse @t-online.de?

    Um Zugriff auf die E-Mail-Adresse @magenta.de/@t-online.de des verstorbenen Vertragspartner und die damit verbundenen Inhalte (E-Mails, Kontakte, CLOUD-Dienste u.ä.) zu erhalten, können Sie die Verträge des Verstorbenen übernehmen. 

    Als Erbe legen Sie hierfür bei der Telekom den Erbschein oder die Sterbeurkunde vor bzw. können Sie diese Dokumente auch auf unserer Website hochladen.

    Um den verstorbenen Kunden korrekt zu identifizieren, müssen auch die Kundennummer, Rufnummer der Vertrags und Geburtsdatum bereitgestellt werden. Anschließend erhalten Sie als Erbe die entsprechenden Kundendaten über die Auftragsbestätigung.

    Mittels dieser Daten können Sie bei Bedarf auch die Zugangsdaten zu den Accounts (E-Mail, Clouddienst, u. ä.) einfach und bequem online ändern und damit auch auf die Daten zugreifen.

    Lesen Sie auch unsere Tipps: So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass.