Ja, eine Übernahme ist möglich, wenn Sie Ehepartner/eingetragener Lebenspartner oder Erbe sind und folgendes Dokument vorlegen können:
Bei Ehepartner/eingetragener Lebenspartner:
Bei Erbe (nicht Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner, z. B. Kinder)
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Dann können Sie den Anschluss schnell und unbürokratisch übernehmen. Füllen Sie das Formular zur Änderung der Vertragspartnerdaten aus und laden Sie eines der drei aufgelisteten Dokumente mit hoch. Nach der Bearbeitung erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.
Sind Sie nicht der Erbe, haben aber Interesse an der Übernahme des Anschlusses, weil Sie am Standort des Verstorbenen wohnen und einen gemeinsamen Haushalt geführt haben?
In diesem Fall können Sie die Rufnummer mit einem neuen Vertrag weiter nutzen, wenn Sie uns nachweisen können, dass Sie an dem Standort die letzten 12 Monate gewohnt haben.
Bitte verwenden Sie dafür folgendes Formular :
Ihr Auftrag zur Rufnummernübernahme