Der Anschlussinhaber ist verstorben. Kann ich den Festnetz-Vertrag übernehmen?

Ja, eine Übernahme ist möglich, wenn Sie Ehepartner/eingetragener Lebenspartner oder Erbe sind und folgendes Dokument vorlegen können:

Bei Ehepartner/eingetragener Lebenspartner:

  • Sterbeurkunde oder Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde

Bei Erbe (nicht Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner, z. B. Kinder)

  • Sterbeurkunde oder Erbschein

Dann können Sie den Anschluss schnell und unbürokratisch übernehmen. Füllen Sie das Formular zur Änderung der Vertragspartnerdaten aus und laden Sie eines der drei aufgelisteten Dokumente mit hoch. Nach der Bearbeitung erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.


Sind Sie nicht der Erbe, haben aber Interesse an der Übernahme des Anschlusses, weil Sie am Standort des Verstorbenen wohnen und einen gemeinsamen Haushalt geführt haben? 

In diesem Fall können Sie die Rufnummer mit einem neuen Vertrag weiter nutzen, wenn Sie uns nachweisen können, dass Sie an dem Standort die letzten 12 Monate gewohnt haben.

Bitte verwenden Sie dafür folgendes Formular :
Ihr Auftrag zur Rufnummernübernahme

Sie haben nicht zusammengelebt und sind nicht Erbe?

In diesem Fall können Sie den Vertrag leider nicht übernehmen.
Möchten Sie einen Vertrag kündigen, weil der Vertragspartner verstorben ist?

Wenn Sie einen neuen Anschluss bestellen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Lesen Sie auch unsere Tipps: So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass.