Teilen Sie uns Ihren Umzug mit

Endlich steht der Umzug in die Traumwohnung an. Sie ziehen zusammen in die erste gemeinsame Wohnung, ins Ausland oder in eine Pflegeeinrichtung, wissen aber nicht, wie Sie Ihren Telekom Anschluss ummelden können?

Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte zusammengestellt.

  • Welche Daten benötige ich?

    • Ihre Checkliste:

      • Kundennummer, Festnetz Rufnummer oder E-Mail-Adresse
      • Zwölfstellige Zugangsnummer (ehemals T-Online Nummer)
      • Bisherige und neue Anschrift
      • Gewünschter Abschalttermin Ihrer alten Adresse und Anschalttermin an Ihrer neuen Adresse
      • Handy-Rückrufnummer für eventuelle Rückfragen
      • Welcher Router wird benutzt? Die Typenbezeichnung finden Sie meistens auf einem Aufkleber auf der Rückseite des Geräts
      • Name oder Telefonnummer des bisherigen Anschlussinhabers an Ihrer neuen Adresse oder
        die TAE Nummer auf der Telefondose (z. B. TAE012) oder
        die Home-ID auf der Telefondose (z. B. A010021)
    • Sie ziehen mit jemandem zusammen, der bereits einen Anschluss mit einer Mindestvertragslaufzeit nutzt und Sie wollen den alten vorzeitig kündigen?

      Dafür gelten folgende Voraussetzungen, die alle zutreffen müssen:

      • An der neuen Adresse gibt es auch einen privaten Telekom Festnetz-Anschluss
      • Die Kündigung betrifft den Anschluss an Ihrem Erstwohnsitz
      • Der neue Anschluss wird nicht geschäftlich genutzt

      Sollte einer der Punkte nicht zutreffen, dann bleibt der bisherige Vertrag bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bestehen.

      Sie brauchen einen der folgenden Nachweise:

      • Meldebescheinigung für die neue Adresse sowie die neue Rufnummer
      • Gemeinsamer Mietvertrag/Kaufvertrag des neuen Objekts

      Weiterhin benötigen Sie Ihre Kundennummer, den Kündigungstermin, Rufnummer Ihres Vertrags und Ihre Handy-Rückrufnummer für eventuelle Rückfragen.

    • Sie brauchen einen der folgenden Nachweise:

      • Eine Kopie der Abmeldebestätigung
      • Bei einem Auslandseinsatz eine Bescheinigung des Arbeitgebers
      • Marschbefehl (bei Soldaten)

      Weiterhin benötigen Sie Ihre Kundennummer, den Kündigungstermin, Rufnummer Ihres Vertrags und Ihre Handy-Rückrufnummer für eventuelle Rückfragen.

    • Besteht in der Pflegeeinrichtung die Möglichkeit, den Anschluss mitzunehmen, dann können Sie online einen Umzug melden.

      Ist dort kein Anschluss möglich, dann kann der Anschluss bei einem dauerhaften Einzug in die Pflegeeinrichtung gekündigt werden.

      Dazu brauchen Sie einen der folgenden Nachweise:

      • die Aufnahmebestätigung der Pflegeeinrichtung
      • bei einer Kündigung durch den Betreuer oder Bevollmächtigten einen entsprechenden Nachweis der Betreuervollmacht

      Weiterhin benötigen Sie Ihre Kundennummer, den Kündigungstermin, Rufnummer Ihres Vertrags und Ihre Handy-Rückrufnummer für eventuelle Rückfragen.

  • Wie weit im Voraus melde ich meinen Umzug?

    Sie nehmen Ihren Anschluss in die neuen Räumlichkeiten mit und kennen schon den genauen Umzugstermin?

    Damit wir ausreichend Zeit für die Umstellung haben, erteilen Sie uns den Auftrag am besten 3 bis 4 Wochen im Voraus.

    Ziehen Sie in einen Neubau und das Objekt ist noch nicht an das Telekommunikationsnetz angeschlossen, dann brauchen wir eine Vorlaufzeit von mindestens 12 Wochen.

    Gut zu wissen: Für Ihren Umzug ist keine Kündigung Ihres bisherigen Anschluss notwendig.

    Für einen Umzug ins Ausland, in eine Pflegeeinrichtung und zu einem bestehenden Anschluss gelten Besonderheiten.

  • Sonderfälle Umzug ins Ausland, in die Pflegeeinrichtung und zu einem bestehenden Anschluss

    Sonderfälle Umzug ins Ausland, in die Pflegeeinrichtung und zu einem bestehenden Anschluss
    • Sie ziehen in eine Wohnung mit einem bestehenden Anschluss und möchten Ihren Anschluss kündigen?

      Wir kündigen Ihren Anschluss zunächst zum Ende Ihrer Vertragslaufzeit.

      Ist dann der angeforderte Nachweis und Ihre neue Rufnummer vorhanden, wird die Kündigung mit einer Frist von 1 Monat vorgezogen.

    • Sie ziehen ins Ausland und möchten den Telefon-Anschluss kündigen?

      Wir kündigen Ihren Anschluss zunächst zum Ende Ihrer Vertragslaufzeit.

      Ist dann der angeforderte Nachweis vorhanden, wird die Kündigung mit einer verkürzten Frist von 1 Monat vorgezogen.

    • Sie können Ihren Telefon-Anschluss nicht mit ins Pflegeheim mitnehmen und der Anschluss wird gekündigt?

      Sobald die Kündigung und der Nachweis vorliegen, wird der Kündigungtermin mit einer Frist von 1 Monat vorgezogen.

  • Wo melde ich den Umzug?

    • Teilen Sie uns einfach Ihren Umzug online mit.

    • Nutzen Sie unser Kontaktformular und teilen Sie uns den Umzug mit.

      Besonders praktisch: Sie können mit dem Kontaktformular auch gleich das benötigte Dokument mit übersenden.

    • Den Umzug ins Ausland können Sie uns bequem über das Kontaktformular mitteilen.

      Besonders praktisch: Sie können mit dem Kontaktformular auch gleich das benötigte Dokument mit übersenden.

    • Besteht die Möglichkeit den Anschluss mitzunehmen, dann melden Sie online den Umzug.

      Ist dort kein Anschluss möglich, dann nutzen Sie unser Kontaktformular, um Ihren Anschluss zu kündigen.

      Besonders praktisch: Sie können mit dem Kontaktformular auch gleich das benötigte Dokument mit übersenden.

  • Ich habe meinen Umzug gemeldet – wie geht es weiter?

    Egal, ob Sie einen Umzug melden oder durch den Umzug bedingt eine Kündigung einreichen, wir informieren Sie innerhalb weniger Arbeitstage schriftlich.

  • Entstehen Kosten, wenn ich den Anschluss umziehen lasse?

    Für einen Umzug des Anschlusses in die neuen Räumlichkeiten werden Bereitstellungskosten erhoben.

    Im Falle einer Kündigung fallen keine Kosten an.

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