Sie ziehen mit jemandem zusammen, der bereits einen Anschluss mit einer Mindestvertragslaufzeit nutzt und Sie wollen den alten vorzeitig kündigen?
Dafür gelten folgende Voraussetzungen, die alle zutreffen müssen:
- An der neuen Adresse gibt es auch einen privaten Telekom Festnetz-Anschluss
- Die Kündigung betrifft den Anschluss an Ihrem Erstwohnsitz
- Der neue Anschluss wird nicht geschäftlich genutzt
Sollte einer der Punkte nicht zutreffen, dann bleibt der bisherige Vertrag bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bestehen.
Sie brauchen einen der folgenden Nachweise:
- Meldebescheinigung für die neue Adresse sowie die neue Rufnummer
- Gemeinsamer Mietvertrag/Kaufvertrag des neuen Objekts
Weiterhin benötigen Sie Ihre Kundennummer, den Kündigungstermin, Rufnummer Ihres Vertrags und Ihre Handy-Rückrufnummer für eventuelle Rückfragen.