Ziehen Sie innerhalb eines Vorwahlbereichs um, dann können Sie Ihre aktuelle Rufnummer in einen bestehenden Festnetz-Anschluss der gemeinsamen Wohnung integrieren lassen. Hier beantragen Sie die Rufnummernübernahme.
Habe ich beim Umzug oder einer Haushaltszusammenführung ein Sonderkündigungsrecht?
Ja, wenn die bisherige vertragliche Leistung wie z. B. eine gebuchte Internet-Geschwindigkeit an Ihrer neuen Adresse nicht verfügbar ist, dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
In diesem Fall können Sie Ihren Festnetz-Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Auszugstermin oder zu einem späteren Zeitpunkt über unser Kündigungsformular außerordentlich kündigen. Wählen Sie im Formular den Punkt "Kündigung aus besonderen Gründen" aus und laden Sie als Nachweis Ihres Umzugs bzw. der Haushaltszusammenführung eines der folgenden Dokumente hoch:
- Miet- oder Kaufvertrag
- Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes (neue Wohnung)
- Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz
Alternativ zur Kündigung haben Sie die Möglichkeit, einen niedrigeren und damit günstigeren Tarif zu nutzen, sofern dies an Ihrer neuen Adresse möglich ist.
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