Ziehen Sie innerhalb eines Vorwahlbereichs um, dann können Sie Ihre aktuelle Rufnummer in einen bestehenden Festnetz-Anschluss der gemeinsamen Wohnung integrieren lassen. Hier beantragen Sie die Rufnummernübernahme.
Habe ich bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht?
Ja, wenn Ihr bisheriger Tarif mit denselben Leistungen, wie z. B. die bisherige Internet-Geschwindigkeit, an Ihrer neuen Adresse nicht verfügbar ist, dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
In diesem Fall können Sie Ihren Festnetz-Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Auszugstermin oder zu einem späteren Zeitpunkt kündigen. Dies können Sie ganz einfach über unser Kündigungsformular oder in Textform per Brief oder E-Mail tun.
Im Kündigungsformular wählen Sie den Punkt "Kündigung aus besonderen Gründen" aus und laden Sie als Nachweis Ihres Umzugs bzw. der Haushaltszusammenführung eines der folgenden Dokumente hoch:
- Miet- oder Kaufvertrag
- Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes (neue Wohnung)
- Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz
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