Zahlungsprobleme bei der Telekom Rechnung – So handeln Sie richtig

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie bei Zahlungsproblemen Ihrer Festnetz- oder Mobilfunk-Rechnung eine Mahnung, mögliche Auswirkungen auf die SCHUFA und ein gerichtliches Mahnverfahren vermeiden.

Geschätzte Lesedauer: ca. 5 Minuten
Zuletzt aktualisiert: 18.09.2025

Einleitung

Damit alles reibungslos läuft, ist es wichtig, Ihre Telekom Rechnung immer pünktlich zu bezahlen. Falls Sie ausnahmsweise Schwierigkeiten haben, eine Rechnung zu bezahlen oder eine Zahlung versäumen, melden Sie sich bitte frühzeitig bei uns. Gemeinsam finden wir immer eine Lösung, bevor Sie eine Mahnung erhalten oder eine Sperrung erfolgt.

Lastschrift & Rücklastschrift

Lastschrift
Wir haben vertraglich vereinbart, Ihre Rechnungen von Ihrem Konto per SEPA-Lastschrift abzubuchen. Das bedeutet, dass wir den Rechnungsbetrag jeden Monat direkt von Ihrem Konto einziehen. Sie müssen nichts weiter tun, und die Rechnung ist so bequem bezahlt, sofern Ihr Bankkonto ausreichend gedeckt ist. 

Wenn sich Ihre Bankverbindung ändert, bitten wir Sie, uns das rechtzeitig mitzuteilen, damit die Lastschrift weiterhin problemlos durchgeführt werden kann. Sie können Ihre Bankdaten auch ganz einfach im Kundencenter oder über unser Kontaktformular aktualisieren. In unserer Anleitung erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die Bankverbindung selbst im Kundencenter ändern.

Rücklastschrift
Eine Rücklastschrift ist eine Lastschrift, die von Ihrem Bankkonto nicht eingezogen werden konnte. Das bedeutet, dass die Rechnung dann weiterhin offen ist. Dazu erhalten Sie eine kurze Mitteilung per Brief, SMS oder E-Mail von uns, in der wir Sie darüber informieren, dass der Einzug des Betrags fehlgeschlagen ist.

Was können Sie bei einer Rücklastschrift tun?

Prüfen Sie den Grund:

  • Stellen Sie sicher, dass ausreichend Geld auf Ihrem Konto ist, damit die nächste Lastschrift innerhalb der nächsten 10 Tage durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall Rücklastschriftkosten in Höhe von 4 Euro anfallen, die beim nächsten Abbuchungsversuch zusätzlich zum Rechnungsbetrag eingezogen werden.
  • Überprüfen Sie, ob die Rücklastschrift wegen veralteter Bankdaten entstanden ist. Falls ja, aktualisieren Sie Ihre Bankverbindung im Kundencenter oder über unser Kontaktformular.

Einmalige Überweisung
Sie können den offenen Betrag auch manuell per Überweisung begleichen. Bitte geben Sie im Verwendungszweck für den Festnetz-Vertrag, das Buchungskonto oder die Rechnungsnummer an und für Ihren Mobilfunk-Vertrag Ihr Kundenkonto oder Ihre Rufnummer.

Diese Angaben finden Sie oben rechts auf Ihrer Telekom Rechnung. Die Bankverbindung der Telekom ist in der Fußzeile der Rechnung ersichtlich.

Sonstige Rechnungen
Für die Lieferung von Geräten oder Leistungen unseres technischen Services werden ggf. separate Rechnungen erstellt. Bitte verwenden Sie für Zahlungen stets die dort auf der Rechnung angegebene Bankverbindung.

Nutzen Sie am besten für die Bezahlung der offenen Forderungen immer den auf der Rechnung oder Mahnung angegebenen QR-Code.

Wunschabbuchungstermin
Einen Wunschabbuchungstermin Ihrer Mobilfunk- oder Festnetz-Rechnung können Sie über unsere Kontaktformulare mitteilen und dabei zwischen den folgenden Zeitpunkten wählen:

Mahnung & Anschlusssperre

Mahnkosten
Beim Versand einer Mahnung per Post fallen Mahnkosten an. Um Mahnkosten zu vermeiden, ist es am einfachsten, wenn Sie Ihre Telekom Rechnung per Lastschrift von Ihrem Bankkonto abbuchen lassen. Dann ziehen wir den Betrag immer pünktlich, und zum Fälligkeitsdatum ein und Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Dafür können Sie uns ganz bequem ein SEPA-Mandat über das Kundencenter oder das Kontaktformular erteilen.

Anschlusssperre
Eine Anschlusssperre wegen Zahlungsverzug bedeutet, dass bestimmte Internet- oder Telefondienste vorübergehend blockiert werden, sodass Sie diese nicht nutzen können. Die Notrufnummern "110" und "112" sind davon nicht betroffen und können weiterhin gewählt werden. Für die Sperre fällt einmalig eine Gebühr in Höhe von 10 Euro pro Vertrag an. Ihr Anschluss wird automatisch entsperrt, sobald Ihre Zahlung eingegangen ist und keine offenen Beträge mehr vorhanden sind. Den aktuellen Kontostand für Ihren Festnetz- und Mobilfunk-Anschluss können Sie jederzeit im Kundencenter und in der MeinMagenta App einsehen.

Zahlungsaufschub & Ratenvereinbarung

Zahlungsaufschub
Wir bieten keinen Zahlungsaufschub für Ihre Rechnungen an.

Ratenvereinbarung
Manchmal kommt es im Leben zu Situationen, in denen es schwierig ist, alle Rechnungen pünktlich zu bezahlen. Deshalb haben Sie die Möglichkeit, eine Ratenzahlung für offene Beträge zu beantragen.

Falls Ihr Anschluss bereits gesperrt ist, wird dieser automatisch entsperrt, sobald die erste Rate in der vereinbarten Höhe bei uns eingegangen ist. Für die Ratenvereinbarung fällt eine einmalige Pauschale in Höhe von 16,50 Euro an. Wenn Sie eine Ratenvereinbarung wünschen, können Sie diese über unser Kontaktformular anfragen.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass kommende Rechnungen nicht in die Ratenvereinbarung aufgenommen werden können. Wenn eine Rate oder die nächste Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt wird, müssen wir die Ratenvereinbarung leider wieder aufheben. Das bedeutet, dass dann der gesamte offene Betrag sofort fällig ist.

Mahnverfahren, Inkasso & SCHUFA

Gerichtliches Mahnverfahren/Inkasso
Wenn Sie Ihre Telekom Rechnung trotz Mahnung oder Sperre nicht bezahlen, leiten wir gemeinsam mit einem Inkassobüro ein gerichtliches Mahnverfahren ein, um die offene Summe einzutreiben. Dabei entstehen für Sie zusätzliche Kosten. Falls Sie eine Zahlungsaufforderung von einem Inkassounternehmen erhalten haben, wenden Sie sich bei Fragen bitte direkt an dieses.

SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung)
Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO bestimmte Daten von natürlichen Personen, bei denen offene Forderungen trotz Fälligkeit bestehen, an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, übermitteln. Diese Daten können dort bei der Ermittlung von Wahrscheinlichkeitswerten (Scoring) berücksichtigt werden.

Weitere Informationen zum Datenschutz bei der SCHUFA finden Sie unter https://www.schufa.de/datenschutz.

Kontaktmöglichkeiten

Wenn Sie Probleme oder Fragen zu einer Rechnung haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.