Sie haben einen geliebten Menschen verloren, das tut uns leid.
Als Alleinerb*in oder bevollmächtigte/r Miterb*in sind Sie berechtigt, alle Verträge des/r Verstorbenen zu kündigen oder weiterzuführen.
Die Verträge enden nicht bereits automatisch, wenn der/die Vertragsinhaber*in verstirbt, sondern gehen nach dem Gesetz auf den/die Erben über und können dann zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Wir sind aber gerne bereit, die Verträge vorzeitig zu beenden. Dafür ist es erforderlich, dass Sie die Verträge kündigen.
Wichtig: Wenn Sie einen Festnetz- und/oder Mobilfunk-Vertrag weiterführen möchten, können Sie dies direkt online beauftragen. Falls Sie nicht alle von mehreren Verträgen übernehmen möchten, beauftragen Sie bitte zunächst nur die Übernahme und warten Sie, bis diese abgeschlossen ist. Sie werden darüber schriftlich informiert. Erst danach kündigen Sie die Verträge, die Sie nicht weiterführen möchten, mit dem Kündigungsformular dieser Seite.
Mit dem Kündigungsformular werden alle bestehenden Verträge des/r Verstorbenen gekündigt.
Falls Mietgeräte vorhanden sind, erhalten Sie von uns einen Retourenschein. Schicken Sie die Geräte damit bequem an uns zurück.
Zur Kündigung benötigen wir zwingend eine Kopie der folgenden Dokumente:
- Sterbeurkunde oder
- Erbschein