Das ändert sich für mich durch das neue Telekommunikationsgesetz

Mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) § 54 sind wir als Telekom verpflichtet, unseren Kund*innen eine vorvertragliche Information (VVI) sowie eine Vertragszusammenfassung (VZF) vor jedem Auftrag zur Verfügung zu stellen und somit über die Vertragsinhalte zu informieren.

In einem Verkaufsgespräch mit unseren Mitarbeitern (telefonisch oder im Telekom Shop), werden Ihnen die Dokumente vor Erteilung Ihres Auftrages per Mail zugesendet. Diese können Sie dann nach Erhalt mündlich bestätigen.

Schließen Sie einen Vertrag online ab, wird Ihnen auf der Zusammenfassungsseite ein Download Link zur Verfügung gestellt. Hierüber können Sie Ihre vorvertragliche Information mit dem aktuellen Angebot sowie die Vertragszusammenfassung einsehen und als PDF-Dokument speichern. Die Auftragserteilung erfolgt über den Klick auf den Button “Zahlungspflichtig bestellen“.

Warum muss ich als Kund*in den Vertrag genehmigen?

In seltenen Fällen (z. B. technische Fehler) können wir Ihnen die vorvertraglichen Informationen und die Vertragszusammenfassung erst nach Ihrer Auftragserteilung zukommen lassen. In diesen Fällen ist nach den gesetzlichen Vorgaben für die Wirksamkeit des Vertrages noch Ihre schriftliche Genehmigung notwendig.

Haben Sie die vorvertraglichen Pflichtinformationen inklusive Genehmigungsschreiben erhalten, können Sie unter den unten aufgeführten Links direkt den Vertrag genehmigen:

Genehmigung Ihres Mobilfunk-Vertrags

Genehmigung Ihres Festnetz-Vertrags

Was passiert, wenn ich den Vertrag nicht genehmige?

Wenn wir Ihnen die vorvertraglichen Informationen und die Vertragszusammenfassung nach Auftragserteilung zukommen lassen, finden Sie im Anhang immer ein Genehmigungsschreiben, welches wir von Ihnen unterschrieben zurück benötigen.

Hierzu werden Sie bis zu zwei Mal erinnert. Senden Sie uns die Genehmigung auch nach der zweiten Erinnerung nicht zurück, so wird der Vertragsabschluss rückgängig gemacht.

Im Falle eines Tarifwechsels oder einer Vertragsverlängerung stellen wir Ihren Vertrag auf den Ursprungstarif zurück.

Im Falle eines neuen Vertrages wird dieser storniert.

Wenn Sie im Rahmen des Vertragsabschlusses ein Endgerät (Smartphone, Tablet, etc.) erhalten haben, sind Sie dazu verpflichtet, das Endgerät an die Telekom zurückzusenden.

Bereits gezahlte Preise werden Ihnen im Anschluss gutgeschrieben.

Was bedeutet die Fehlermeldung "Das Dokument konnte nicht geladen werden"?

Wenn Sie online einen Vertrag abschließen möchten oder eine Vertragsverlängerung/einen Tarifwechsel durchführen möchten, erhalten Sie auf der Zusammenfassungsseite einen Download Link für Ihre persönlichen vorvertraglichen Pflichtinformationen. Mit Klick auf den Link öffnet sich das Dokument.

Erhalten Sie die Fehlermeldung "Das Dokument konnte nicht geladen werden“, besteht ein technischer Fehler. Dennoch können Sie den Vertrag vorläufig abschließen. Sie erhalten dann im Nachhinein per E-Mail die Dokumente und ein Genehmigungsschreiben mit der Bitte um Rückversand.