Habe ich ein Sonderkündigungsrecht, wenn ich ins Ausland umziehe?

Ja, beim Umzug ins Ausland haben Sie nach § 60 TKG (Telekommunikationsgesetz) ein Sonderkündigungsrecht mit einer gesetzlichen Frist von 1 Monat.

Nutzen Sie einfach das Online-Kündigungsformular Festnetz bzw. Mobilfunk.

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Legen Sie bei einem kurzen Auslandsaufenthalt Ihren Vertrag still.