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Direkteinstiege
Eingeschränkter Service abhängig von behördlichen Freigaben in einigen Shops.
Mit Einführung der PSD2 (Payment Services Directive) bietet sich für die deutschen Mobilfunkbetreiber eine weitere Abrechnungsmöglichkeit und für Sie als Kunden eine neue bargeldlose Zahlungsmethode.
Neben den bekannten digitalen Gütern wie eBooks, Klingeltöne, Apps usw. können nun auch physische Güter wie bspw. Kauf eines Schokoriegels am Snackautomaten, dem Elektrotanken und Dienstleistungen über die Handy-Rechnung, sogenannte Drittanbieterdienste "Telekom als Agent" abgerechnet werden.
Die häufigsten Fragen:
Die Telekom ist aktuell Agent für den Zahlungsdienstleister DIMOCO, der Händlern die Abrechnung von Waren und Dienstleistungen über die Mobilfunkrechnung ermöglicht. Telekom ist bei der Aufsichtsbehörde als Agent des Zahlungsdienstleisters eingetragen.
Auf der Mobilfunkrechnung wird durch den Hinweis "Telekom als Agent“ in der Rechnungsposition besonders kenntlich gemacht, ob die Berechnung im Rahmen der Agententätigkeit erfolgt ist.
Die Agententätigkeit ist gesetzlich definiert:
Agent im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) ist jede juristische Person, die als selbstständiger Gewerbetreibender im Namen eines Instituts (DIMOCO) Zahlungsdienste ausführt (§ 1 Abs. 9 ZAG).
Das heißt, dass der Agent (Telekom) einen Zahlungsauftrag ausführt, mit dem der Endkunde (Sie) das Zahlungsinstitut (DIMOCO) beauftragt hat. Die Beauftragung erfolgt bei der Festlegung der Bezahlmethode beim Kauf eines Produkts z. B. eines Snacks am Automaten oder Aufladung an Stromtankstellen.
Der Endkunde (Sie) beauftragen das Zahlungsinstitut (DIMOCO) mit der Durchführung der Zahlung, sodass die Telekom hierfür nicht der Vertragspartner des Endkunden ist. Daher muss die Telekom den Endkunden bei Anfragen an das Zahlungsinstitut verweisen, da nur dieses den Sachverhalt abschließend beurteilen kann.
Bedeutet: Wenn Sie in Ihrer Handy-Rechnung Fragen zur Position "Telekom als Agent" haben, müssen Sie sich an DIMOCO direkt wenden. Hierzu ist die Kontaktadresse in der Rechnungsposition aufgeführt.
Die Aufsicht führt die Finanzaufsichtsbehörde des Landes in der EU, von der das Zahlungsinstitut seine Erlaubnis erhalten hat.
Für die DIMOCO als österreichisches Unternehmen ist dementsprechend die österreichische Aufsichtsbehörde zuständig.
Kontaktdaten:
FMA (Finanzmarktaufsichtsbehörde)
Otto-Wagner-Platz 5
1090 Wien
Österreich
Telefon: | +43-1 249 59 - 3444 |
Fax: | +43-1 249 59 - 3499 |
Informationen zu Beschwerden: https://www.fma.gv.at/beschwerde-und-ansprechpartner
Ja, Sie haben die Möglichkeit DIMOCO zu sperren. Folgen Sie bitte dieser Anleitung.