Wie finde ich bei ausländischen Drittanbietern die zustellungsbevollmächtigte Person nach TKG § 62 Abs. 2/Nr. 3?
Für die in Rechnung gestellten Leistungen Dritter finden Sie in unserer PDF-Übersicht Zustellungsbevollmächtigte die Kontaktdaten, einschließlich E-Mail-Adressen und ladungsfähiger Anschriften der ausländischen Drittanbieter sowie deren allgemeine Zustellungsbevollmächtigte im Inland. Wir aktualisieren diese PDF-Datei bei Bedarf.
Was bedeutet zustellungsbevollmächtigt?
Zustellungsbevollmächtigte sind Personen, die zur Entgegennahme von Zustellungen besonders ermächtigt sind. Prozessordnungen schreiben ausdrücklich die Benennung einer im Rechtsverkehr zustellungsbevollmächtigten Person vor. In der Praxis sind dies häufig Rechtsanwält*innen oder Notar*innen.