Wie registriere ich mich als Wiederverkäufer von Telekommunikationsdienstleistungen für das Inlands-Reverse-Charge-Verfahren?

Das "Reverse-Charge-Verfahren" oder "Umkehr der Steuerschuldnerschaft" (§ 13b UStG) ist eine umsatzsteuerliche Regelung, nach der in bestimmten Fällen nicht ausführende Unternehmen, sondern Leistungsempfänger die Umsatzsteuer abführen müssen.

Erforderliche Daten zur Registrierung
Um als sogenannter "Wiederverkäufer" bei der Telekom Deutschland GmbH und in deren Systemen geführt zu werden, senden Sie uns Folgendes per E-Mail zu:

  • Wiederverkäuferbescheinigung 

  • Kundennummer

  • Vertragspartnernummer

  • Betroffene Rechnungsnummern

Die Wiederverkäuferbescheinigung erhalten Sie vom zuständigen Finanzamt. Sie ist für genau ein Unternehmen ausgestellt und gilt nicht generell für weitere Gesellschaften. Die weiteren Angaben sichern die richtige Zuordnung Ihrer Wiederverkäuferbescheinigung auf die betroffenen Verträge.

Senden Sie uns Ihre Informationen an folgende E-Mail: Reverse-Charge-Inland@telekom.de