Für den Festnetz-Anschluss gibt es zwei Varianten des Sozialtarifs. Welche Variante für Sie infrage kommt, hängt von Ihren persönlichen Voraussetzungen und den eingereichten Nachweisen ab.
Sozialtarif 1
Mit dem Sozialtarif 1 erhalten Sie eine Vergünstigung von bis zu 6,94 Euro netto auf berechtigte Telefonverbindungen.
Diesen Sozialtarif können Sie unter anderem nutzen, wenn Sie:
- vom Rundfunkbeitrag befreit sind,
- einen ermäßigten Rundfunkbeitrag zahlen oder
- BAföG erhalten.
Sozialtarif 2
Mit dem Sozialtarif 2 erhalten Sie eine Vergünstigung von bis zu 8,72 Euro netto auf berechtigte Telefonverbindungen.
Voraussetzungen sind:
- ein Grad der Behinderung von mindestens 90 oder
- das Merkzeichen "Bl" oder "Gl" im Schwerbehindertenausweis.
Dafür gilt die Vergünstigung
Die Vergünstigung wird ausschließlich auf bestimmte Telefonverbindungen angerechnet. Dazu gehören unter anderem City-, Deutschland- und Auslandsverbindungen sowie Verbindungen zu nationalen 032-Rufnummern im Netz der Telekom.
Hinweis: Der monatliche Grundpreis Ihres Festnetz-Anschlusses wird durch den Sozialtarif nicht reduziert. Nicht genutzte Vergünstigungen verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums.