Sozialtarif für den Festnetz-Anschluss: Voraussetzungen, Nachweise und Antrag

Mit dem Sozialtarif können Sie bei bestimmten Telefonverbindungen im Telekom Festnetz sparen. Voraussetzung ist, dass Sie eine entsprechende Berechtigung nachweisen können.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wer Anspruch auf den Sozialtarif hat, welche Nachweise erforderlich sind, wie der Sozialtarif beantragt wird und wie lange die Vergünstigung gilt.

Geschätzte Lesedauer: ca. 3 Minuten
Zuletzt aktualisiert: 15.04.2026

Das Wichtigste zum Sozialtarif in Kürze

  • Der Sozialtarif bietet Vergünstigungen für bestimmte Telefonverbindungen im Festnetz.
  • Es gibt zwei Varianten des Sozialtarifs.
  • Welche Variante für Sie infrage kommt, hängt von Ihrer Berechtigung ab.
  • Für den Antrag benötigen Sie einen aktuellen Nachweis.
  • Nach Ablauf der Gültigkeit müssen Sie Ihre Berechtigung erneut nachweisen.

Voraussetzungen für den Sozialtarif

Sie können den Sozialtarif beantragen, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Dazu gehören z. B.:

  • eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag,
  • eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags,
  • ein Anspruch auf BAföG oder
  • bestimmte anerkannte Schwerbehinderungen.

Welche Variante des Sozialtarifs für Sie infrage kommt, richtet sich nach Ihrem Nachweis.

Unterschied zwischen Sozialtarif 1 und Sozialtarif 2

Für den Festnetz-Anschluss gibt es zwei Varianten des Sozialtarifs. Welche Variante für Sie infrage kommt, hängt von Ihren persönlichen Voraussetzungen und den eingereichten Nachweisen ab.

Sozialtarif 1
Mit dem Sozialtarif 1 erhalten Sie eine Vergünstigung von bis zu 6,94 Euro netto auf berechtigte Telefonverbindungen.

Diesen Sozialtarif können Sie unter anderem nutzen, wenn Sie:

  • vom Rundfunkbeitrag befreit sind,
  • einen ermäßigten Rundfunkbeitrag zahlen oder
  • BAföG erhalten.

Sozialtarif 2
Mit dem Sozialtarif 2 erhalten Sie eine Vergünstigung von bis zu 8,72 Euro netto auf berechtigte Telefonverbindungen.

Voraussetzungen sind: 

  • ein Grad der Behinderung von mindestens 90 oder
  • das Merkzeichen "Bl" oder "Gl" im Schwerbehindertenausweis.

Dafür gilt die Vergünstigung
Die Vergünstigung wird ausschließlich auf bestimmte Telefonverbindungen angerechnet. Dazu gehören unter anderem City-, Deutschland- und Auslandsverbindungen sowie Verbindungen zu nationalen 032-Rufnummern im Netz der Telekom.

Hinweis: Der monatliche Grundpreis Ihres Festnetz-Anschlusses wird durch den Sozialtarif nicht reduziert. Nicht genutzte Vergünstigungen verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums.

Nachweise für den Antrag eines Sozialtarifs

Für die Bearbeitung Ihres Antrags benötigen wir einen aktuellen Nachweis Ihrer Berechtigung.

Nachweise für Sozialtarif 1
Für Sozialtarif 1 wird einer der folgenden Nachweise benötigt:

  • Aktueller Bescheid über die Befreiung vom Rundfunkbeitrag
  • Aktueller Bescheid über die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
  • Aktueller BAföG-Bescheid
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "RF"
  • Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes

Nachweise für Sozialtarif 2
Für Sozialtarif 2 benötigen wir einen dieser Nachweise:

  • Eine Kopie des Schwerbehindertenausweises
  • Einen entsprechenden Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes

Daraus muss hervorgehen, dass ein Grad der Behinderung von mindestens 90 vorliegt oder das Merkzeichen "Bl" oder "Gl" eingetragen ist.

Beantragung Sozialtarif

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie den Sozialtarif online beantragen und verlängern.

Gehen Sie wie folgt vor:

  1. Öffnen Sie den Auftrag für einen Sozialtarif.
  2. Wählen Sie zwischen "erstmalig beauftragen" und "verlängern".
  3. Füllen Sie den Antrag mit Ihren Daten.
  4. Laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch.
  5. Senden Sie den Antrag ab.

Nach erfolgreicher Prüfung wird die Vergünstigung automatisch berücksichtigt.

Gültigkeit und wichtige Hinweise zum Sozialtarif

Die Dauer des Sozialtarifs richtet sich nach der Gültigkeit Ihres eingereichten Nachweises.

  • Bei Vorlage eines BAföG-Bescheids wird der Sozialtarif für maximal ein Jahr gewährt.
  • In allen anderen Fällen gilt der Sozialtarif in der Regel bis zu drei Jahre, sofern der eingereichte Nachweis keine kürzere Befristung enthält.

Bitte beachten Sie außerdem:

  • Die Vergünstigung wird nicht rückwirkend gewährt.
  • Nicht genutzte Vergünstigungen werden nicht auf Folgemonate übertragen.
  • Nach Ablauf der Gültigkeit ist für die weitere Nutzung ein aktueller Nachweis erforderlich.