Informationen zum Sozialtarif am Festnetz-Anschluss

Sie finden hier alle wichtigen Informationen zum Sozialtarif, – die Voraussetzungen, die Höhe des Sozialtarifs und wie Sie bei einem Neuauftrag/einer Verlängerung vorgehen.

Umfang des Sozialtarifs

Die Telekom bietet unter bestimmten Voraussetzungen zwei verschiedene Vergünstigungen an. Sie werden auf die Verbindungsentgelte angerechnet, aber nicht auf die monatlichen Grundpreise.

Die Verbindungen der Telekom ins deutsche Festnetz, Anrufe zur nationalen Vorwahl 032 und Verbindungen in ausländische Festnetze werden bis zur Obergrenze von 6,94 € netto (Sozialtarif 1) bzw. 8,72 € netto (Sozialtarif 2) gutgeschrieben.

Es gibt noch ein paar Punkte, die wichtig für Sie sind:

  • Der Sozialtarif wird nicht rückwirkend gewährt.
  • Die gesamte bzw. anteilige Vergünstigung wird nicht in folgende Abrechnungszeiträume übertragen.
  • Der Sozialtarif ist bei Vorlage des BAföG-Bescheids für maximal ein Jahr gültig.
    Bei allen anderen Voraussetzungen für drei Jahre, sofern die vorgelegte Bescheinigung nicht kürzer befristet ist.

Benötigte Nachweise

Für den Sozialtarif 1 wird einer der folgenden Nachweise benötigt:

  • aktueller Bescheid über die Rundfunkbeitragsbefreiung
  • Schwerbehindertenausweis mit Angabe des Grades der Behinderung sowie des Merkzeichens RF
  • Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes
  • aktueller BAföG-Bescheid

Für den Sozialtarif 2 benötigen wir einen der folgenden Nachweise:

  • Schwerbehindertenausweis mit mind. 90 Grad der Behinderung sowie Merkzeichen BI oder GI
  • Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes

Sozialtarif beauftragen/verlängern

Wenn Sie den Sozialtarif erstmalig in Auftrag geben möchten, laden Sie bitte zunächst den Auftrag für Sozialtarif herunter, füllen ihn aus und senden Sie uns diesen mit Ihren Nachweisen bequem von zu Hause online zu.

Zur Verlängerung Ihres Sozialtarifs senden Sie uns einfach online Ihre gültigen Nachweise über das Kontaktformular zu.