Es tut uns leid, dass Sie einen geliebten Menschen verloren haben.
Als Alleinerbe oder bevollmächtigter Miterbe sind Sie berechtigt, die Verträge der verstorbenen Person zu kündigen oder weiterzuführen.
Wichtige Hinweise
- Verträge enden nicht automatisch mit dem Todesfall
- Sie gehen gesetzlich auf die Erben über
- Eine Kündigung ist regulär zum Laufzeitende möglich
- Eine vorzeitige Kündigung prüfen wir nach Eingang Ihrer Unterlagen
Verträge weiterführen (Übernahme)
Wenn Sie einen Festnetz- oder Mobilfunkvertrag übernehmen möchten:
- Beauftragen Sie zunächst die Vertragsübernahme
- Warten Sie, bis die Übernahme abgeschlossen ist (Sie erhalten eine Bestätigung)
- Kündigen Sie erst danach Verträge, die Sie nicht weiterführen möchten
Wichtig:
Wenn Sie nur einzelne Verträge übernehmen möchten, gehen Sie bitte genau in dieser Reihenfolge vor.
Kündigung von Verträgen
Achtung: mit diesem Formular kündigen Sie automatisch alle bestehenden Verträge der verstorbenen Person gleichzeitig.
Eine Auswahl einzelner Verträge ist über dieses Formular nicht möglich.
Mietgeräte
Falls Geräte gemietet wurden:
- Sie erhalten nach der Kündigung einen Retourenschein
- Bitte senden Sie die Geräte damit an uns zurück
Erforderliche Unterlagen
Für die Bearbeitung benötigen wir eine Kopie von:
- Sterbeurkunde oder
- Erbschein
Hinweis zur Vollmacht
Wenn Sie als Miterbe handeln:
- Eine Vollmacht der übrigen Erben kann erforderlich sein