Wie funktioniert die Zustimmung des Eigentümers zum Anschluss ans Telekom Glasfaser-Netz?

Um ein Gebäude an unser Glasfaser-Netz anzuschließen, benötigen wir die Zustimmung des Vermietenden.

1) Was müssen Sie als Mieter*in tun?
Sie müssen lediglich die Kontaktdaten des Vermietenden (E-Mail und Telefonnummer) in Ihrer Bestellung hinterlegen.

Danach müssen Sie nichts weiter tun. Wir kontaktieren den/die Eigentümer*in oder die Hausverwaltung anschließend per E-Mail und bitten um Zustimmung.

Tipp: In unserem Glasfaser-Kundencenter können Sie Ihre Angaben auch nachträglich überprüfen und bearbeiten.

2) Wie funktioniert die Zustimmung bei Eigentümergemeinschaften?
Auch bei Eigentümergemeinschaften in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kontaktieren wir zunächst den Vermietenden per E-Mail. Diese/r leitet bei Bedarf die E-Mail an die Verantwortlichen, z. B. andere Teileigentümer*innen oder an die Hausverwaltung weiter.

Wenn Sie kurzfristig die Zustimmung der WEG benötigen, können Sie einen Umlaufbeschluss nutzen.

3) Was passiert, wenn es im Mehrfamilienhaus Stimmen gegen den Ausbau gibt?
Wir empfehlen in diesem Fall den Dialog mit den beteiligten Parteien zu suchen. Die Eigentümer*innen oder Verwalter*innen können sich aber auch direkt an uns wenden. Wir unterstützen gern argumentativ, warum der Anschluss eine gute Sache ist und versuchen die vorhandenen Bedenken auszuräumen.

Die Kernargumente für Eigentümer*innen liegen jedoch auf der Hand:

  • In Verbindung mit der Bestellung eines Tarifs durch die Mietenden wird die Immobile kostenlos an unser Glasfaser-Netz angeschlossen.
  • Es kommt zu einer Aufwertung der Immobilie, was diese auch in Zukunft attraktiv für Käufer*innen und Mieter*innen macht.
  • Die Immobilie erfährt durch den Anschluss an das schnelle Glasfaser-Netz eine Wertsteigerung.

Auch für Eigentümer*innen, die aktuell keinen Bedarf sehen, lohnt sich der Glasfaser-Anschluss. Es reicht, wenn mindestens eine Partei im Haus einen Vorvertrag abschließt. Für die anderen Parteien entstehen keine Kosten und keine Nachteile. Sie profitieren aber komplett von der Wertsteigerung und Aufwertung der Immobilie.

4) Wie funktioniert die Zustimmung bei größeren Wohnungswirtschaften?
Bei Wohnungswirtschaften erfolgt die Zustimmung zum Glasfaser-Anschluss in der Regel durch einen vom/von der Eigentümer*in mandatierten Stellvertreter*in oder Ansprechpartner*in.

Bei größeren Wohnungswirtschaften wird jedoch oft nicht auf individueller Basis für einzelne Liegenschaften entschieden, sondern meist eine Abstimmung über den gesamten Liegenschaftsbestand im Gebiet durchgeführt.

5) Kontakt zu uns
Eigentümer*innen erreichen unsere Glasfaser-Experten unter der kostenfreien Rufnummer 0800 33 01906.
Bei Neubauten wenden Sie sich bitte an die 0800 33 01903.


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