Wenn Sie die im Postfach enthaltenen E-Mails ebenfalls behalten möchten, zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre E-Mails sichern können.
Wie kann ich die E-Mail-Adresse vom Inklusivnutzer nach der Kündigung meines Festnetz-Anschlusses behalten?
Um die E-Mail-Adresse Ihres Inklusivnutzers behalten zu können, muss diese vor dem Kündigungstermin Ihres Festnetz-Anschlusses über unser Formular Übertragung, Löschung der E-Mail-Adresse/Postfach freigegeben werden. Nach der Freigabe durch unser Service-Team können Sie sich mit der E-Mail-Adresse ein Freemail-Postfach erstellen.
Hinweis: Da der Inklusivnutzer mit Ihrem Anschluss gekoppelt ist, wird bei einer Kündigung die E-Mail-Adresse gesperrt und der Postfachinhalt aus Datenschutzgründen gelöscht.