Es tut uns leid, dass Sie einen geliebten Menschen verloren haben.
Als Alleinerbe oder bevollmächtigter Miterbe sind Sie berechtigt, die Verträge der verstorbenen Person zu kündigen oder weiterzuführen.
Wichtige Hinweise
- Verträge enden nicht automatisch mit dem Todesfall
- Sie gehen gesetzlich auf die Erben über
- Eine Kündigung ist regulär zum Laufzeitende möglich
- Eine vorzeitige Kündigung prüfen wir nach Eingang Ihrer Unterlagen
Verträge weiterführen (Übernahme)
Wenn Sie einen oder mehrere Festnetz- oder Mobilfunk-Verträge weiterführen möchten, können Sie dies direkt online beauftragen. Dazu gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Beauftragen Sie zunächst die Vertragsübernahme der Verträge, die fortgeführt werden sollen.
- Warten Sie, bis die Übernahme abgeschlossen ist. (Sie erhalten eine Bestätigung)
- Kündigen Sie erst danach Verträge, die Sie nicht weiterführen möchten.
Kündigung von Verträgen
Achtung: mit diesem Formular kündigen Sie automatisch alle bestehenden Verträge der verstorbenen Person gleichzeitig.
Eine Auswahl einzelner Verträge ist über dieses Formular nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
Für die Bearbeitung benötigen wir eine Kopie von:
- Sterbeurkunde oder
- Erbschein
Hinweis zur Vollmacht
Wenn Sie als Miterbe handeln:
- Eine Vollmacht der übrigen Erben kann erforderlich sein