Fahri & Christian erklären:
Bisher konnten die Kosten für den Kabel-TV-Anschluss über die Nebenkostenabrechnung auf alle Mieter*innen umgelegt werden, auch wenn diese den Anschluss nicht nutzen. Dies bezeichnet man als Nebenkostenprivileg. Durch eine Gesetzesänderung im Rahmen der Neuerung des Telekommunikationsgesetzes können Mieter*innen ab spätestens 01. Juli 2024 ihre Art des Fernsehempfangs frei wählen. Diese Änderung für Kabel-TV wurde umgesetzt, um den Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt zu fördern und Ihnen als Verbraucher*in eine größere Auswahl an Anbietern und Tarifen zu ermöglichen. Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs trat bereits am 01. Dezember 2021 in Kraft, jedoch gilt bis zum 30. Juni 2024 eine Übergangsfrist.
Auf Ihrer jährlichen Nebenkostenabrechnung ist ersichtlich, ob und welchen Betrag Sie aktuell für Ihren Kabel-TV-Anschluss an Ihren Vermieter oder Ihre Vermieterin bezahlen.
Wenn Sie sich für keinen neuen TV-Anbieter bis zum 30.06.2024 entscheiden, kann Ihr bisheriger Kabelanbieter das TV-Signal deaktivieren und Sie können kein Kabelfernsehen mehr schauen.
Folgende Alternativen zum herkömmlichen Kabelanschluss können Sie zum Fernsehen nutzen:
Genießen Sie unabhängig vom Empfang zahlreiche Serien und Filme über MagentaTV
Nein, Sie müssen Ihren Vermieter oder Ihre Vermieterin nicht informieren. Die Umlage über die Nebenkosten ist ab dem 01.07.2024 gesetzlich nicht mehr zulässig und eine Kündigung Ihres Kabelanschlusses ist nicht notwendig.
Mit MagentaTV genießen Sie beste Fernsehunterhaltung. Hier steht Ihnen etwa eine riesige Auswahl an Filmen und Serien innerhalb der Megathek zur Verfügung. Darüber hinaus nutzen Sie praktische Funktionen wie z. B. laufende Sendungen neu zu starten, oder ausgewählte Sendungen erneut abzuspielen. Außerdem können Sie Ihre Abos von Streaming-Anbietern bequem mit MagentaTV verbinden.
Ja, Sie können schon jetzt die Vorteile eines neuen TV-Tarifes nutzen und haben so alle notwendigen Schritte für die Umstellung erledigt.
Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin muss Sie rechtzeitig informieren, zu welchem Zeitpunkt bei Ihnen das Nebenkostenprivileg und damit die Umlage der Kabel-TV Gebühren über die Mietnebenkosten entfällt, spätestens jedoch zum 30.06.2024.