Mit Rechnungsempfänger meinen wir den Namen und die Anschrift auf Ihrer Festnetz-Rechnung.
Wenn Sie RechnungOnline nutzen, ändern wir nur die Anschrift. Ihre Rechnung kommt weiterhin per E-Mail.
Tipp:
Wenn Sie den Festnetz-Anschluss z. B. für Ihr Kind bezahlen, sollten Sie als Rechnungsempfänger eingetragen sein. So lassen sich diese Kosten ggf. leichter beim Finanzamt geltend machen.