Welche Fristen muss ich im Rahmen der Rufnummernmitnahme meines Mobilfunk-Vertrags beachten?

Aus einem laufenden Vertrag können Sie eine Rufnummer frühestens nach 5 Arbeitstagen mitnehmen.

Endet ein Vertrag, ist eine Rufnummernmitnahme frühestens 123 Kalendertage vor Vertragsende und spätestens 90 Kalendertage nach Vertragsende möglich.

Bei der Mitnahme der Rufnummer zu einem festen Wunschtermin darf der gewünschte Termin maximal 123 Kalendertage in der Zukunft liegen.