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Direkteinstiege
Eingeschränkter Service abhängig von behördlichen Freigaben in einigen Shops.
Seit dem 15.06.2017 entfallen die Roaminggebühren in den EU-Ländern. Das bedeutet, Sie können in den EU-Mitgliedstaaten jetzt ohne zusätzliche Roaming-Gebühren surfen, telefonieren und Nachrichten senden, Sie zahlen also den gleichen Preis wie in Deutschland. Großbritannien nach dem Brexit: Vorerst wird Großbritannien weiterhin wie ein EU-Land behandelt.
Nein, Sie müssen nichts tun. Die regulierten Konditionen gelten automatisch für alle Mobilfunk-Tarife mit der Roaming-Option "Weltweit".
Ihre Roaming-Option finden Sie auf Ihrer Rechnung unter "Ihre zu dieser Karte gebuchten Optionen".
In den aktuellen MagentaMobil Tarifen ab 19.04.2016 ist mit der Option "All Inclusive" Roaming sogar in der Schweiz enthalten, also ein Land mehr, als von der EU gefordert.
Nein. Sie zahlen den gleichen Preis, wie wenn Sie zu Hause in Deutschland die Pizzeria nebenan anrufen würden. Wenn Sie einen Mobilfunktarif mit einer Flatrate für Festnetz- und Mobilfunk-Netze haben, ist dieser Anruf also über Ihre Flatrate abgedeckt. Wenn Sie einen älteren Tarif haben, zahlen Sie den gleichen Preis wie zu Hause in Deutschland.
Dies gilt für alle EU-Länder und für MagentaMobil Tarife seit 19.04.2016 auch in der Schweiz.
Ja. Seit dem 15. Juni 2017 gibt es keine Beschränkungen mehr für Sprachminuten und SMS.
Ja. Wenn Sie z. B. einen Inlandstarif mit 1 GB Inklusivvolumen haben, dann dürfen Sie dieses Volumen im Inland oder im EU-Ausland nutzen. Wenn das 1 GB verbraucht ist, können Sie mit reduzierter Geschwindigkeit weitersurfen oder sich (wie in Deutschland) einen SpeedOn Pass buchen, mit dem Sie dann in der maximal verfügbaren Geschwindigkeit weitersurfen können.
Ja. Sie werden weiterhin per SMS darüber informiert, dass Sie nun im Ausland surfen, telefonieren und SMS schicken.
Nein. Telefonieren oder SMS schicken von Deutschland in andere EU-Länder ist kein Roaming.
Das hängt von Ihrem Mobilfunktarif ab.
Flatrate in alle Netze: Sie müssen nicht darauf achten.
Keine Flatrate für andere Netze: Hier gilt im Ausland immer der Preis für die Anrufe in Fremdnetze. Bei Anrufen ins Festnetz gilt der Inlandspreis für Anrufe vom Mobilfunknetz ins Festnetz.
Nichts. Genau so, wie zu Hause auch.
Die EU-Regulierung gilt nur solange Sie das Mobilfunknetz eines festländischen Netzbetreibers nutzen (z. B. auf Flüssen oder entlang der Küste).
Ansonsten: nein. Wenn Sie das Mobilfunknetz an Bord eines Schiffes oder Flugzeugs nutzen, gelten die Preise für Schiffe und Flugzeuge. Auch wenn Sie das Mobilfunknetz über Satellit nutzen, gelten die entsprechenden Preise und nicht die regulierten Preise.
In der EU ist das nicht mehr notwendig, denn es gilt ja der Inlandspreis. Ausnahme ist die Schweiz, weil sie kein EU-Land ist. Für die Schweiz wird es spezielle Pässe geben.
In Nicht-EU-Ländern können Sie weiterhin Travel & Surf Pässe buchen.
"Roaming" bedeutet wörtlich "umherstreifen", im Mobilfunkbereich ist damit die Nutzung eines ausländischen Netzbetreibers im Ausland gemeint.
Was bedeutet eigentlich "roam like at home"?
Damit ist gemeint, dass Sie Ihren Mobilfunktarif auch im Ausland so nutzen können wie zu Hause, also im EU-Ausland keine Roaminggebühren mehr anfallen.
Ja, auch für Prepaid gelten die neuen Roaming-Regeln.
Ja. Die Konditionen der Roaming-Regulierung gelten auch für reine Datentarife.