Die Lithium-Batterie gilt als Gefahrgut.
Aus diesem Grund gelten besondere, vom Gesetzgeber festgelegte Grundlagen für Verpackung und Versand.
Derzeit reicht ein Hinweis auf eine Batterie oder Akku auf einer Versandverpackung aus.
Seit dem 1. Januar 2019 müssen die einzelnen Batterietypen auf den Versandverpackungen mit der jeweiligen UN-Nummer gekennzeichnet werden.