Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme der Rufnummer(n) besteht nicht. Falsche Angaben können zu einem Widerruf der Rufnummernübernahme durch die Bundesnetzagentur führen. Sollte aufgrund von falschen Angaben des Kunden die Übernahme der Rufnummer durch die Bundesnetzagentur widerrufen werden, so haftet die Telekom nicht für den hierdurch entstehenden Schaden.
Eine Person, die bereits über die Rufnummer eines bestehenden Zugangs identifiziert wird, kann das Nutzungsrecht an der Rufnummer übernehmen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der bisherige Nutzer der Rufnummer hat das Nutzungsrecht an der Rufnummer aufgegeben und dem Netzbetreiber liegt dazu ein schriftlicher Nachweis vor. Damit erlischt auch der Anspruch des bisherigen Nutzers auf die Rufnummer.
- Die Person, die das Nutzungsrecht übernehmen möchte, ist Inhaber oder Auftraggeber eines Anschlusses, auf den die Rufnummer übernommen werden kann und erbringt einen rechtsverbindlichen Nachweis, dass sie bereits über diese Rufnummer identifiziert wird.
- Bei Bewohnern einer gemeinsamen Wohnung besteht eine Identifizierung mit der Rufnummer, wenn sie mit dem bisherigen Nutzer der Rufnummer seit mindestens zwölf Monaten eine gemeinsame Wohnung bewohnt haben.