Erforderliche Zustimmung für einen Anschluss ans Glasfaser-Netz

Für den Glasfaser-Anschluss benötigen Sie die Zustimmung des Eigentümers oder der Eigentümergemeinschaft. Wohnen Sie zur Miete, geben Sie bei der Bestellung die Kontaktdaten des Eigentümers oder der Hausverwaltung an. Ohne Zustimmung kann die Telekom das Gebäude nicht an das Glasfaser-Netz anschließen.

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Zuletzt aktualisiert: 01.10.2026

Das Wichtigste in Kürze: Erforderliche Zustimmung für einen Anschluss an das Glasfaser-Netz

  • Für einen Glasfaser-Anschluss benötigen wir die Zustimmung des Eigentümers oder der Eigentümergemeinschaft.
  • Wenn Sie zur Miete wohnen, geben Sie bei der Glasfaser-Bestellung die Kontaktdaten des Eigentümers, der Hausverwaltung oder einer bevollmächtigten Person an.
  • Reagiert der Eigentümer nicht oder lehnt den Ausbau ab, können wir das Gebäude nicht an das Glasfaser-Netz anschließen und stornieren den Vorvertrag.
  • Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist für die Zustimmung meist ein Beschluss der Eigentümerversammlung erforderlich.
  • Ein Glasfaser-Anschluss wertet das Gebäude technisch auf. Die Installation der Glasfaser-Leitungen erfolgt im festgelegten Rahmen kostenfrei und ohne verpflichtenden Tarifabschluss für weitere Bewohner oder Eigentümer.
  • Wir stimmen die Planung und den Ausbau mit dem Eigentümer, der Hausverwaltung oder einer bevollmächtigten Person ab und legen dabei Leitungswege sowie Anschlusspunkte fest.
  • Es genügt, wenn eine Partei im Gebäude einen Glasfaser-Vorvertrag abschließt. Kosten entstehen erst, wenn der Glasfaser-Tarif bereitgestellt wurde.

Zustimmung für einen Glasfaser-Anschluss

Damit wir ein Gebäude an unser Glasfaser-Netz anschließen können, brauchen wir die Zustimmung des Eigentümers oder der Eigentümergemeinschaft. Wenn Sie zur Miete wohnen, geben Sie bei Ihrer Glasfaser-Bestellung die Kontaktdaten des Eigentümers, einer bevollmächtigten Person oder der Hausverwaltung an. Dazu gehören E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Eine Hausverwaltung kann nur zustimmen, wenn sie dazu berechtigt oder bevollmächtigt ist.

Die Kontaktdaten können Sie jederzeit im Glasfaser-Portal ändern. Sind die Angaben falsch oder unvollständig, melden wir uns bei der Person, die den Vorvertrag für den Glasfaser-Anschluss abgeschlossen hat. Den aktuellen Stand der Zustimmung können sowohl Mieter als auch der Eigentümer im Glasfaser-Kundencenter einsehen. Alternativ können Sie auch den Direkt-Link zum Glasfaser-Kundencenter nutzen, welchen Sie nach der Bestellung per E-Mail erhalten haben. Sollten Sie den Link erneut benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Reagiert der Eigentümer nicht oder lehnt den Glasfaser-Ausbau ab, kann das Gebäude nicht mit Glasfaser versorgt werden. Der Vorvertrag wird dann von uns storniert.

Eigentümergemeinschaften

Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist in der Regel ein Beschluss der Eigentümerversammlung notwendig. Meist kontaktieren wir zunächst einen Eigentümer aus der WEG. Diese Person kann das Anliegen dann in die Eigentümerversammlung einbringen. Wenn kurzfristig eine Zustimmung benötigt wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Umlaufbeschluss helfen. Damit kann eine WEG auch außerhalb einer Eigentümerversammlung einen Beschluss fassen. 

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite zum § 23 Wohnungseigentumsgesetz (Sie werden weitergeleitet auf www.gesetze-im-internet.de).

Argumente für einen Glasfaser-Anschluss

Vorteile eines Glasfaser-Anschlusses

Auch wenn nur ein Eigentümer oder Bewohner aktuell einen Glasfaser-Anschluss möchte, kann sich der Ausbau lohnen:

Die Installation der Glasfaser-Leitungen ist für alle Parteien, in einem festgelegten Rahmen, kostenlos und es entstehen keine Verpflichtungen. Gleichzeitig wird das Gebäude technisch aufgewertet. Ein Glasfaser-Anschluss kann die Immobilie attraktiver machen und ihren Wert steigern. Wenn es Bedenken gegen den Ausbau gibt, empfehlen wir den direkten Austausch mit allen Beteiligten. 

Gern unterstützen wir Sie mit Argumenten und Informationen zum Glasfaser-Ausbau. Nehmen Sie dazu gern Kontakt mit uns auf.

Baumaßnahmen im Gebäude bei einem Glasfaser-Anschluss

Für den Glasfaser-Ausbau werden in der Regel weiße Kabelkanäle im Hausflur verlegt. Diese führen meist vom Keller bis zum obersten Geschoss. Zusätzlich können Unterverteilungen auf den einzelnen Etagen angebracht werden. Dafür sind teilweise Decken- und Wanddurchbrüche notwendig. Diese werden fachgerecht und brandschutzkonform wieder verschlossen.

Weitere Informationen zur Verkabelung und Installation finden Sie in unserem Ratgeber zur Vorbereitung eines Glasfaser-Anschlusses.

Kontaktaufnahme durch die Telekom

Wir nehmen telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit dem Eigentümer, der Hausverwaltung oder einer bevollmächtigten Person auf. Wann genau die Kontaktaufnahme erfolgt, hängt individuell vom Ausbaustatus ab. 

Der Ausbau vor Ort wird mit dem Eigentümer, der WEG, der Hausverwaltung oder einer benannten Person abgestimmt. Diese Person informiert auch die Bewohner des Gebäudes, da die Telekom in der Regel keine Kontaktdaten erhält. Zur Unterstützung stellen wir Aushänge bereit, damit diese zum Beispiel im Hauseingang angebracht werden können.

Bei Gebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten oder einer Geschäftseinheit gibt es zuerst einen Termin vor Ort. Dabei wird gemeinsam mit dem Eigentümer oder einer bevollmächtigten Person ein Protokoll inkl. Fotos mit folgendem Inhalt erstellt:

  • Wo die Glasfaser in das Gebäude eingeführt wird
  • Wie die Leitungen im Gebäude verlaufen sollen
  • Wo Zwischenverteiler gesetzt werden sollen

Dabei werden auch Leitungswege zu Wohnungen oder Einheiten berücksichtigt, die noch keinen Vorvertrag abgeschlossen haben. Das spart später Zeit, Kosten und Aufwand.

Das Protokoll muss vom Eigentümer oder einer berechtigten Person geprüft, bestätigt und unterschrieben werden. Anschließend meldet sich unser Tiefbauunternehmen, um den Termin für die Zuführung ins Gebäude abzustimmen.

Hinweis: Bei Zweifamilienhäusern findet die Abstimmung vor Ort am Installationstermin statt.

Das ist ein Glasfaser-Vorvertrag

Die Person, die den Vorvertrag abschließt, nutzt den vereinbarten Glasfaser-Tarif, sobald der Anschluss durch die Telekom bereitgestellt wurde. Die monatlichen Kosten entstehen erst, wenn der Glasfaser-Tarif bereitgestellt wurde. Für andere Bewohner oder Eigentümer entstehen keine Kosten. Sie gehen auch keine Verpflichtung ein, können später aber jederzeit selbst einen Glasfaser-Tarif hinzubuchen.

Es reicht aus, wenn mindestens eine Partei im Haus einen Vorvertrag abschließt. Die Telekom hat diese Regelung mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit des Ausbaus festgelegt.