Wie kann ich mein gebrauchtes Mobilfunk-Gerät reparieren lassen?

Sie können sowohl neue als auch aufbereitete Geräte (auch Refurbished- oder ReUsed-Geräte genannt) über unseren Handy-Reparatur-Service an uns zurücksenden und eine Reparatur beauftragen.

Rechtlicher Hinweis: Sofern ein gesetzliches Gewährleistungsrecht besteht, haben Sie einen Anspruch auf Nacherfüllung. Die Nacherfüllung kann nach Ihrer Wahl durch Reparatur oder Austausch erfolgen. Bei einer Reparatur kann sich bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Gewährleistungsfrist um 12 Monate verlängern. Wenn Sie aus Umweltgründen ein vollständig aufgearbeitetes (refurbished) Austauschgerät wünschen, stellen wir Ihnen dies gerne zur Verfügung.