Möchten Sie Ihren Hausanschluss oder Leitungswege auf privatem Grund entfernen lassen, können Sie das hier als Eigentümer oder bevollmächtigte Person im Namen einer Eigentümergemeinschaft veranlassen.
Möchten Sie Ihren Hausanschluss oder Leitungswege auf privatem Grund entfernen lassen, können Sie das hier als Eigentümer oder bevollmächtigte Person im Namen einer Eigentümergemeinschaft veranlassen.
Ist ein Rückbau notwendig?
Wenn lediglich Teile des Gebäudes umgebaut oder zurückgebaut werden, ein Anbau oder ein temporärer Abbau (z. B. zwecks Sanierung) ansteht, handelt es sich um eine Verlegung. Näheres dazu finden Sie auf der Seite Verlegung Hausanschluss.
Bleibt der Installationsraum des Hausanschlusses (z. B. der Keller) bei einer Baumaßnahme bestehen, ist kein Abriss notwendig. Schützen Sie den Anschluss während Ihres Bauvorhabens vor Schäden. Informationen zur Kabellage erhalten Sie über die Trassenauskunft.
Unter folgenden Umständen sollten Sie einen Rückbau auf den Weg bringen:
Vorbereitungen für den Rückbau
Rückbau beauftragen
Einen Auftrag zum Entfernen Ihres Hausanschlusses können Sie als Eigentümer oder bevollmächtigte Person über unser Formular einreichen.