Gefahr für Leib und Leben: Es besteht eine konkrete Gefahr, die direkt das Wohlbefinden und die Sicherheit von Menschen beeinträchtigen kann. Beispielsweise können diese Gefahren durch physische Einwirkungen oder andere gefährliche Umstände entstehen.
Ausweitung der bestehenden Schadenslage: Bereits bestehende Schäden können möglicherweise größer werden oder sich weiter verschlimmern können, wenn nichts unternommen wird, um die Gefahr zu mindern.