Datenschutz-Zertifikat: Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit (BfDI) bestätigt die Erfüllung höchster technisch-organisatorischer Datenschutzanforderungen
Als Anbieter von De-Mail ist die Telekom per Gesetz dazu verpflichtet, bei der Gestaltung und dem Betrieb von De-Mail-Diensten höchstes Datenschutzniveau zu sichern. Ein Nachweis darüber muss u. a. auch im Rahmen der Re-Akkreditierung alle drei Jahre aufs Neue erbracht werden. In einem aufwändigen Rund-um-Check wird die Telekom über mehrere Wochen von einer unabhängigen sachverständigen Stelle dahingehend überprüft, ob sie die zahlreichen Datenschutzvorgaben der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Telekommunikationsgesetzes sowie die komplexen Prüfkriterien des mehrere hundert Punkte umfassenden Kriterienkatalogs des BfDI umsetzt.
Bei erfolgreichem Datenschutz-Audit stellt die oberste Datenschutzaufsicht, der BfDI, auf Basis eines ausführlichen Sachverständigen-Gutachtens das Datenschutz-Zertifikat aus und bescheinigt damit die Erfüllung höchster technisch-organisatorischer Datenschutzanforderungen. Dies ist die zwingende Voraussetzung für die Zulassung als De-Mail-Diensteanbieter durch das BSI.
Weitergehende Details zur erfolgreichen Datenschutzüberprüfung des De-Mail-Dienstes der Telekom lesen Sie gern hier nach: Kurzgutachten zum De-Mail Datenschutz-Nachweis
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- Zertifikat des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nach den Technischen Richtlinien De-Mail