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Wie aktiviert man Datenroaming? Welche Partnernetze können im Ausland genutzt werden? Hier finden Sie weitere Informationen zum Roaming, z. B. auch die Ländergruppen für Vertrags- und Prepaidkunden.
Sie sind im Ausland unterwegs und surfen oder telefonieren mobil mit Ihrem Smartphone? Dort empfangen Sie nicht Ihr heimisches Mobilfunknetz, sondern werden automatisch in ein ausländisches Partner-Netzwerk eingewählt. Sie nutzen also Roaming zum Telefonieren und Surfen. Auf vielen Smartphones lässt sich Datenroaming separat ausschalten, um zu verhindern, dass das Smartphone Hintergrundaktualisierungen durchführt und dadurch unerwartete Roaming-Kosten entstehen oder mobile Daten im Ausland verbraucht werden. Dies ist mit einem Handyvertrag der Telekom nicht notwendig, da Sie durch unser Gratis-Kostenschutzschild Travel & Surf vor unerwünschten Kosten durch eine Auslandsflat geschützt sind.
Sie sind Mobilfunk:
Wählen Sie Ihr Reiseland aus, um Informationen zu Ländergruppe, Datenübertragungs-Standards, Partnernetzen und Einwahlverfahren zu erhalten.
Hinweis:
Wenn Sie sich in der Nähe einer Grenze aufhalten, kann es vorkommen, dass sich der Mobilfunk-Anschluss dann schon in das Netz des Nachbarlandes eingebucht hat. Dann gelten ebenfalls die Preise wie für eine Auslands-Nutzung (Roaming). In welches Netz Sie gerade eingebucht sind, erkennen Sie am Logo und Namen im Display Ihres Handys. Um Auslandskosten in Deutschland zu vermeiden, schalten Sie einfach die automatische Wahl des Netzes ab und wählen Sie das Telekom Mobilfunknetz manuell aus.
Am 15.06.2017 wurden die Roaming-Gebühren für vorübergehende Auslandsreisen in den EU-Ländern sowie in Norwegen, Großbritannien, Island und Liechtenstein abgeschafft. Aber was bedeutet das für Sie?
Bei allen Tarifen entfallen beim EU-Roaming die Roaming-Gebühren für folgende Dienste:
Abgehende Telefonate
Ankommende Telefonate
SMS-Versand
Mobiles Surfen
Sonderregelungen und Fair Use Policy
Sonderregelungen für längerfristige Auslandsaufenthalte gemäß der EU-Roaming-Verordnung
Die „Stable Link-Regelung“
Diese Regelung gilt für Tarife, die Roaming enthalten. Laut der EU-Roaming-Verordnung haben alle Netzbetreiber das Recht, vor Abschluss eines solchen Tarifs von ihren Kunden einen Nachweis für eine stabile Bindung („Stable Link“) zum Land des jeweiligen Netzbetreibers einzufordern. Im Falle der Telekom Deutschland GmbH ist das Deutschland. Als Kunde bestätigen Sie damit, dass Sie sich dauerhaft und überwiegend in Deutschland aufhalten. Als Nachweis für einen Stable Link gilt z. B.:
Zu den Details der Regelung schauen Sie bitte in der Preisliste nach.
Die 4-Monats-Regelung
Wenn ein Kunde in einem Zeitraum von 4 Monaten mehr Tage im EU-Ausland als im Inland verbringt und mehr Minuten, SMS oder Daten verbraucht als im Inland, darf ein Roaming-Aufschlag erhoben werden.
Das Erheben des Aufschlags muss zwei Wochen vorher angekündigt werden. Wenn sich dann das Verhalten nicht ändert, darf ein Aufschlag erhoben werden:
Details siehe Preisliste
Sonderregelung für Tarife mit unbegrenztem Datenvolumen (Fair Use Policy)
Für Tarife mit unbegrenztem Datenvolumen (d. h. keine Reduzierung der Surfgeschwindigkeit nach Überschreiten des Inklusiv-Volumens) hat die EU-Kommission eine Obergrenze definiert. Wenn diese Grenze überschritten wird, darf auch nach dem 15.06.2017 ein Roaming-Aufschlag erhoben werden.
Häufige Fragen zur EU-Roaming-Regulierung finden Sie in den FAQs oder in unserem Roaming-Ratgeber.
Wenn Sie im EU-Ausland nicht ausschließlich nach Deutschland, sondern auch innerhalb des Landes telefonieren möchten, sollten Sie WLAN Call deaktivieren, dann greift das EU-Roaming für Telefonie.
Mehr Infos dazu
Die Kostenkontrolle der EU beendet die Internetverbindung im Ausland automatisch bei einem Betrag von 59,50 € und erneut bei einem Betrag von 119 €. Telefonate und SMS sind jedoch weiterhin möglich und Sie können jeweils entscheiden, ob Sie mit der voreingestellten Option „Weltweit“ weitersurfen oder eine andere Roaming-Option buchen möchten.
Durch die Aktivierung von Datenroaming entstehen noch keine Kosten.
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„Mobile Netzwerke“ aus.
Aktivieren Sie
“Daten-Roaming”
Wählen Sie den Menüpunkt „Mobilfunk“ aus.
Rufen Sie den Menüpunkt „Datenoptionen“ auf.
Aktivieren Sie
“Datenroaming”
Auf vielen Schiffen und in Flugzeugen ist die Mobilfunknutzung über spezielle Netze für Telefonie und SMS möglich. Die Nutzung und Abrechnung über den Mobilfunkvertrag mit der Telekom ist möglich, wenn die Telekom die Mobilfunknutzung auf Schiffen und Flugzeugen mit dem entsprechenden Anbieter unterstützt.
Telefonieren | € / Min. |
---|---|
abgehende Gespräche | 3,99 |
ankommende Gespräche | 1,99 |
SMS | € / SMS |
---|---|
SMS-Versand | 0,99 |
SMS-Empfang | 0,00 |
Surfen Schiffe | € / Pass |
---|---|
DayPass Ship, 100 MB | 5,95 |
DayFlat Ship, unlimited | 14,95 |
WeekPass Ship, 1 GB | 29,95 |
Surfen Flugzeuge | € / Pass |
---|---|
DayPass Plane, 100 MB | 5,95 |
48h-Pass Plane, 350 MB | 15,95 |
WeekPass Plane, 750 MB | 29,95 |
Die Roaming-Gebühren wurden für vorübergehende Aufenthalte in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Norwegen, Großbritannien, Island und Liechtenstein im Jahr 2017 abgeschafft. Es fallen keine zusätzlichen Roaming-Gebühren bei ihrer Allnet Flat an, wenn Sie in diesen Ländern surfen, telefonieren, Nachrichten schreiben oder mobil bezahlen. In den Handyverträgen der Telekom ist EU-Roaming inkl. Schweiz und Großbritannien enthalten.
Wenn Sie sich im Nicht-EU-Ausland aufhalten und dort das Mobilfunknetz nutzen, fallen für Sie zusätzliche Roaming-Kosten an, wenn Sie telefonieren oder surfen wollen. Um negative Überraschungen beim Datenroaming zu vermeiden, ist in allen MagentaMobil Tarifen die Option Travel & Surf kostenlos voreingestellt. Die Option Travel & Surf wirkt als „Kostenschutzschild“ gegen unerwartete Kosten durch ungewollte Datenübertragung im Ausland. Tipp: Das Datenroaming in den Einstellungen Ihres Smartphones kann einfach aktiviert bleiben, denn der Datenverkehr im Ausland außerhalb der EU bleibt automatisch solange unterdrückt, bis Sie einen Datenpass auf pass.telekom.de buchen.
Großbritannien ist seit 2020 nicht mehr Mitglied der Europäischen Union, wird aber seitens der Telekom bzgl. Roaming weiter wie ein EU-Land behandelt. Daher ändert sich an den Roaming-Preisen und Ländergruppen-Zuordnungen vorerst nichts. Wenn Sie einen entsprechenden Mobilfunkvertrag bei der Telekom haben, können Sie Ihren Inlands-Tarif auch in Großbritannien verwenden.
Sie nutzen ein Smartphone ohne Vertrag und haben sich für einen Prepaid-Tarif entschieden? Auch für Sie gilt die EU-Roaming-Regelung und Sie können Ihr Mobiltelefon in allen EU-Ländern ohne zusätzliche Roaming-Gebühren nutzen.
Verbindungen zu Nummern von Mehrwertdiensten können beim Roaming zusätzliche Entgelte verursachen. Das gilt auch für Rufnummern, die zu Hause oder im besuchten Land üblicherweise kostenlos erreicht werden können, z. B. 0800/00800-Rufnummern. Auch bei Rufnummern, für die im Inland gesetzlich festgelegte Entgelte gelten, z. B. 0180-Rufnummern, können bei Anrufen aus dem Ausland höhere Kosten entstehen. Nutzen Sie - wenn angegeben - die von den Unternehmen angegebenen Rufnummern zu deutschen Hotlines für Anrufe aus dem Ausland.
Die Sprachqualität und die Qualität der Datenübertragung bei der Mobilfunknutzung im Ausland ist vom jeweils genutzten Mobilfunknetz im Ausland abhängig. Grundsätzlich entspricht die Qualität im besuchten Netz der des Telekom Mobilfunknetzes in Deutschland, wenn dieselbe Generation von Mobilfunknetzen und -technologien verfügbar ist. Die maximal angebotene Datenübertragungsgeschwindigkeit im Ausland entspricht der des vereinbarten Tarifs bzw. Datenoption im Inland, wenn dies entsprechend durch das jeweils genutzte Mobilfunknetz im Ausland unterstützt wird. Voraussetzung für die Datennutzung mit einer bestimmten Mobilfunk-Technologie sind entsprechende Vereinbarungen zwischen den beteiligten Netzbetreibern, der Netzausbau des verwendeten Netzes sowie das eingesetzte Endgerät des Kunden.
Mobilfunkleistungen im Ausland sind nicht immer und nicht in allen Ländern oder Landesteilen oder nicht auf allen Schiffen und nicht in allen Flugzeugen verfügbar. Ebenso kann es sein, dass nicht alle Leistungen bzw. nur Teilleistungen verfügbar sind, z. B. keine Telefonie oder keine Datennutzung möglich ist. Das gilt insbesondere, wenn nicht dieselbe Generation von Mobilfunknetzen und -technologien verfügbar ist.