Hier finden Sie Informationen zu den jeweiligen Ländergruppen im Roaming-Angebot der Telekom. Es gibt zwei Ländergruppen-Kategorien: Verbindungen im Ausland und von Deutschland ins Ausland.
Großbritannien1: Mit dem offiziellen EU-Austritt Großbritanniens am 31. Januar 2020 bleiben die aktuellen Roaming-Preise der Telekom dort vorerst unverändert.
Bis zum 31.12.2020 gilt eine Übergangsfrist, in der Großbritannien weiterhin wie ein EU-Mitglied behandelt wird.
Kunden mit entsprechenden Tarifen der Telekom können ihren Inlands-Tarif weiterhin in Großbritannien nutzen. Die bisherigen Ländergruppen-Zuordnungen bleiben unverändert bestehen.
StreamOn und Tarife mit unbegrenztem Highspeed-Volumen können weiterhin in Großbritannien genutzt werden. Die Regelung zur angemessenen Nutzung in den EU-Ländern (Fair Use Policy) wird ebenfalls weiterhin angewendet.
Schweiz2: gehört mit der Option Weltweit zur Ländergruppe 2. Mit den Optionen Auslandspaket, All Inclusive, Travel & Surf und mit Smart Traveller gehört die Schweiz zu Ländergruppe 1.
Schweiz*: gehört mit der Option Weltweit zur Ländergruppe 2. Mit den Optionen Auslandspaket, All Inclusive, Travel & Surf und mit Smart Traveller gehört die Schweiz zu Ländergruppe 1.
Großbritannien1: Mit dem offiziellen EU-Austritt Großbritanniens am 31. Januar 2020 bleiben die aktuellen Roaming-Preise der Telekom dort vorerst unverändert.
Bis zum 31.12.2020 gilt eine Übergangsfrist, in der Großbritannien weiterhin wie ein EU-Mitglied behandelt wird.
Kunden mit entsprechenden Tarifen der Telekom können ihren Inlands-Tarif weiterhin in Großbritannien nutzen. Die bisherigen Ländergruppen-Zuordnungen bleiben unverändert bestehen.
StreamOn und Tarife mit unbegrenztem Highspeed-Volumen können weiterhin in Großbritannien genutzt werden. Die Regelung zur angemessenen Nutzung in den EU-Ländern (Fair Use Policy) wird ebenfalls weiterhin angewendet.
Am 15.06.2017 wurden die Roaming-Gebühren für vorübergehende Auslandsreisen in den EU-Ländern sowie in Norwegen, Großbritannien, Island und Liechtenstein abgeschafft. Aber was bedeutet das für Sie?
Bei allen Tarifen entfallen beim EU-Roaming die Roaming-Gebühren für folgende Dienste:
Sonderregelungen für längerfristige Auslandsaufenthalte gemäß der EU Roaming Verordnung
Die „Stable Link-Regelung“
Diese Regelung gilt für Tarife, die Roaming enthalten. Laut der EU Roaming-Verordnung haben alle Netzbetreiber das Recht, vor Abschluss eines solchen Tarifs von ihren Kunden einen Nachweis für eine stabile Bindung („Stable Link“) zum Land des jeweiligen Netzbetreibers einzufordern. Im Falle der Telekom Deutschland GmbH ist das Deutschland. Als Kunde bestätigen Sie damit, daß Sie sich dauerhaft und überwiegend in Deutschland aufhalten. Als Nachweis für einen Stable Link gilt z. B.:
Die 4-Monats-Regelung
Wenn ein Kunde in einem Zeitraum von 4 Monaten mehr Tage im EU-Ausland als im Inland verbringt und mehr Minuten, SMS oder Daten verbraucht als im Inland, darf ein Roaming-Aufschlag erhoben werden.
Das Erheben des Aufschlags muss zwei Wochen vorher angekündigt werden. Wenn sich dann das Verhalten nicht ändert, darf ein Aufschlag erhoben werden:
Sonderregelung für Tarife mit unbegrenztem Datenvolumen (Fair Use Policy)
Für Tarife mit unbegrenztem Datenvolumen (d. h. keine Reduzierung der Surfgeschwindigkeit nach Überschreiten des Inklusiv-Volumens) hat die EU-Kommission eine Obergrenze definiert. Wenn diese Grenze überschritten wird, darf auch nach dem 15.06.2017 ein Roaming-Aufschlag erhoben werden.
Diese Obergrenze errechnet sich nach folgender Formel:
monatlicher Grundpreis des Mobilfunktarifs ohne Endgerät (netto)
aktueller Großhandelspreis für Roamingleistungen
Häufige Fragen zur EU-Roaming-Regulierung finden Sie in den FAQs.
Die Kostenkontrolle der EU beendet die Internetverbindung im Ausland automatisch bei einem Betrag von 58 €. Telefonate und SMS sind jedoch weiterhin möglich und Sie können entscheiden, ob Sie mit der voreingestellten Option „Weltweit“ weitersurfen oder eine andere Roaming-Option buchen möchten.
Wählen Sie Ihr Reiseland aus, um Informationen zu Ländergruppe, Datenübertragungs-Standards, Partnernetzen und Einwahlverfahren zu erhalten.
Durch die Aktivierung von Daten-Roaming entstehen noch keine Kosten.
Auf vielen Schiffen und in Flugzeugen ist die Mobilfunk-Nutzung über spezielle Netze möglich. Den jeweiligen Mobilfunk-Betreiber erfahren Sie bei Ihrem Reiseanbieter. Die Nutzung und Abrechnung über den Mobilfunkvertrag mit der Telekom ist möglich, wenn die Telekom die Mobilfunknutzung auf Schiffen und Flugzeugen unterstützt.
Hinweis: Es kann vorkommen, dass sich der Mobilfunk-Anschluss dann schon in das Netz des Nachbarlandes eingebucht hat. Dann gelten ebenfalls die Preise wie für eine Auslands-Nutzung (Roaming). In welches Netz Sie gerade eingebucht sind, erkennen Sie am Logo und Namen im Display Ihres Handys. Um Auslandskosten in Deutschland zu vermeiden, schalten Sie einfach die automatische Wahl des Netzes ab und wählen Sie das Telekom Mobilfunknetz manuell aus.