Kündigung im Todesfall

Sie haben einen geliebten Menschen verloren, das tut uns leid.

Als Erb*in/Nachlassempfänger*in sind Sie berechtigt alle Verträge des/der Verstorbenen zu kündigen, oder den Vertrag zu übernehmen.

Wichtig
Wenn Sie einen Vertrag übernehmen möchten, beauftragen Sie erst die Übernahme. Warten Sie in diesem Fall bitte ab, bis die Übernahme schriftlich bestätigt ist. Danach nutzen Sie bitte das Formular um die verbliebenen Verträge zu kündigen. Denn mit dem Kündigungsformular werden alle Verträge des/der Verstorbenen gekündigt.

Für die Kündigung oder Übernahme benötigen wir entsprechende Nachweise. Welche das genau sind, wird Ihnen im Formular angezeigt. Sie können die Nachweise als Anlage mitschicken.

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