Für Einzelpraxen benötigen Sie nur einen Praxisausweis, unabhängig davon, wie viele Kartenterminals Sie im Einsatz haben. Für Praxisgemeinschaften benötigen Sie für jede Betriebsstättennummer beziehungsweise Abrechnungsnummer einen eigenen Praxisausweis.
Dies gilt ebenso für die Installation des Medical Access Port-Bundles. Für jede weitere Betriebsstätte, für die der MAP-Konnektor gemeinsam genutzt wird, wird ein eigener Praxisausweis (SMC-B) benötigt.