Handyversicherung - Insure MyMobile

Insure MyMobile bietet umfassenden Versicherungsschutz für neue und erneuerte Mobiltelefone, schon ab 6 € im Monat.

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Häufig gestellte Fragen zur Handyversicherung

p>Die Mindesvertragslaufzeit beträgt 12 Monate, danach verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat.
Es gibt keine Begrenzung der maximalen Laufzeit. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Abschnitt 3.

p>Im Versicherungsfall ist immer eine Selbstbeteiligung zu zahlen. Die Höhe richtet sich nach Gerätetyp und Versicherungsprodukt (M oder L).
Die genaue Höhe der Selbstbeteiligung entnehmen Sie bitte der Willkommens-E-Mail, die Sie von uns bei Abschluss der Handyversicherung erhalten haben.

Nein, der Versicherungsschutz ist direkt nach Beitritt zur Gruppenversicherung aktiv.

Für nähere Informationen zum Thema „Ausschlüsse“ schauen Sie bitte in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Abschnitt 2.

Der Schutz durch Ihre bereits über die Telekom abgeschlossene Handyversicherung mit der Chubb bleibt weiterhin bestehen.
Bitte wenden Sie sich bei Schadensfällen an das Chubb Service Portal oder melden Sie sich einfach unter 01806-560500.

Hier können Sie überprüfen welchen Schutz Ihnen Ihr bereits abgeschlossenes, bestehendes Versicherungspaket bietet:
Handyversicherung M
Handyversicherung L

Nein – sofern das Gerät im Rahmen eines Schadensfalls ausgetauscht wird, wird der Versicherungsschutz automatisch auf das Austauschgerät übertragen.
Sollten Sie ein neues Gerät erwerben und versichern wollen, müssen Sie hierfür einen neuen Versicherungsschutz abschließen.

Es gibt keine Begrenzung über die Anzahl der Schadensfälle, die Sie bei uns melden können.
Weitere Informationen zur Schadensregulierung finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Abschnitt 1.

Mit der Handyversicherung sind alle Unfallschäden, die die Funktionalität des Gerätes einschränken, abgesichert.
Dazu zählen Display-Risse, Stoß-, Sturz- und Flüssigkeitsschäden sowie Überspannungsschäden.

Ja, sofern es bei dem gleichen Ereignis wie das versicherte Gerät beschädigt oder gestohlen wurde.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter Abschnitt 1.

Im Falle eines Schadens können sowohl Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Versicherungsschutz kündigen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Abschnitt 3.