Der Kontoinhaber ermächtigt die Telekom Deutschland GmbH, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Der Unterzeichner ist, auch im Falle eines Gemeinschaftskonto, berechtigt über das Konto zu verfügen. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Telekom Deutschland GmbH auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Es handelt sich um eine wiederkehrende Lastschrift (Transaktionstyp).
Der Kontoinhaber kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.