Wo finde ich die/den Zustellungsbevollmächtigte/n nach TKG § 62 Abs. 2/Nr. 3 bei Drittanbietern mit Sitz im Ausland?

Hinsichtlich der in Rechnung gestellten Leistungen Dritter werden in nachfolgender Übersicht die Kontaktdaten inklusive der E-Mail-Adressen und ladungsfähigen Anschriften der Drittanbieter sowie der allgemeinen Zustellungsbevollmächtigten im Inland aufgeführt. 

Was bedeutet Zustellungsbevollmächtigte/r?
Ein/e Zustellungsbevollmächtigte/r ist eine zur Entgegennahme von Zustellungen besonders ermächtigte Person. Dies kann im Rechtsverkehr jede Person sein. Prozessordnungen schreiben ausdrücklich die Benennung eines/r Zustellungsbevollmächtigten vor. In der Praxis sind dies häufig Rechtsanwält*innen und Notar*innen.

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Unser Tipp

Die PDF-Datei "Übersicht Drittanbieter Zustellungsbevollmächtigte" können Sie selbstverständlich herunterladen und drucken. Bitte beachten Sie, dass die Übersicht bei Bedarf von uns aktualisiert wird.