Bei einer Praxisgemeinschaft rechnet jeder Arzt selbst ab und die Ärzte haben getrennte Kassenzulassungen und Betriebsstättennummern.
Welche Besonderheiten gibt es bei einer Praxisgemeinschaft?
Bei einer Praxisgemeinschaft rechnet jeder Arzt selbst ab und die Ärzte haben getrennte Kassenzulassungen und Betriebsstättennummern.
Für einen weiteren Mandanten benötigt die Praxis ein weiteres Kartenterminal für die weitere SMC-B. Jeder Arzt muss sein eigenes Kartenterminal mit eigener SMC-B vorhalten. Es sind insgesamt bis zu 9 Mandanten möglich.
Jeder Arzt benötigt seinen eigenen VPN-Zugangsdienst. Es können pro Praxisgemeinschaft bis zu 9 Mandanten mit 9 VPN-Zugangsdiensten verwaltet werden, die jeweils kostenpflichtig sind.
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