Für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur benötigen Sie unter anderem einen Konnektor. Hier finden Sie häufige Fragen zu diesem Thema.
Was muss rund um das Thema Konnektor beachtet werden?
Für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur benötigen Sie unter anderem einen Konnektor. Hier finden Sie häufige Fragen zu diesem Thema.
Es ist nicht zwingend erforderlich, mehrere Konnektoren für eine Praxisgemeinschaft zu installieren. Gemäß Finanzierungsvereinbarung ist aber jede Vertragsarztpraxis förderberechtigt. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, unsere Mandantenlösung mit nur einem Konnektor zu nutzen.
Die derzeitig angebotenen Speedports (Hybrid, Smart, W925) lassen den Aufbau eines VPN-Tunnels zu einem sicheren Netz wie der Telematikinfrastruktur zu. Dies trifft auch für die Vorgängermodelle W 922 und W 724 zu. Für ältere Router empfehlen wir Ihnen, auf ein aktuelles Gerät umzusteigen.
Alle aktuell vermarkteten Telekom-Router verfügen über die Funktion "IPSeC-passthrough", welche Voraussetzung für das Funktionieren des Konnektors ist.
Der Konnektor muss in einem Praxisbereich platziert werden, der vor dem Zugriff Unbefugter geschützt ist. Dies wird durch einen verschließbaren Ort gewährleistet.
Zwingende Voraussetzung ist das IPv4 Protokoll, welches vom Konnektor vorgegeben wird.
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